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AStA-Referent*in für Inneres

StuRa der Universität Rostock Rostock

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Bewerbungsfrist
31.12.2026

Die*Der Referent*in für Inneres kümmert sich vorrangig um die Anliegen der Fachschaftsräte. Dazu gehört die Bearbeitung von Anträgen und Beratung im Bereich Finanzen von Fachschaftsräten. Als festes Mitglied im Vorstand der Fachschaftsrätekonferenz fungiert sie*er als Kommunikationskanal der Fachschaftsräte in den AStA und StuRa. Die*Der Referent*in soll die Arbeitsweise der Fachschaftsräte verbessern und das Engagement in den Gremien bewerben.

Was ist der AStA?

Die Studierendenschaft bildet zur Interessenvertretung Organe, die ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Die der Studierendenschaft kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben werden von AStA und StuRa wahrgenommen. Der AStA wird vom StuRa für eine einjährige Legislatur gewählt und ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Die reguläre Amtszeit der Referent*innen läuft bis Oktober 2027.

Der AStA arbeitet als 12-köpfiges Kollegialorgan in verschiedenen thematischen Bereichen, die von den Referent*innen geführt werden. Die Mitglieder des AStA unterliegen der Weisungsbefugnis des StuRa und können von diesem Arbeitsaufträge erhalten.

Aufgaben aller AStA-Referent*innen:

  • wöchentliche Teilnahme an den AStA-Sitzungen (i.d.R. wöchentlich) und regelmäßige Teilnahme an den StuRa-Sitzungen (i.d.R. zweiwöchentlich)

  • Durchführung von regelmäßigen Sprechstunden für Anliegen und Fragen von Studierenden und Gremienvertreter*innen (i.d.R. wöchentlich)

  • Abfassung eines monatlichen Berichts über die Tätigkeit im AStA

  • Hauptverantwortliche Organisation des Campustags gemeinsam mit dem AStA und einer Mitarbeitendenstelle

  • Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von anderen AStA-Projekten

  • Wissensmanagement: Portal zur Dokumentation von Aufgaben/Erfahrungen stetig aktualisieren und erweitern (ggf. anhand des monatlichen Berichts)

  • Beförderung der Meinungsbildung im StuRa

Aufgaben als AStA-Referent*in für Inneres:

Bereich Fachschaftskoordination

  • Zusammenarbeit mit und Ansprechperson sein für Fachschaftsräte und ihre Mitglieder, Fachschaftsinitiativen und die Fachschaftskonferenzen (Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) & Studentische Lehramtskonferenz (SLK))

  • Vertretung und Repräsentation der Interessen der Fachschaftsräte innerhalb der studentischen Gremien

  • Mitgliedschaft im Vorstand der FSRK und damit verbunden die Planung und Durchführung von i.d.R. einer Sitzung im Monat

  • je nach Kapazität ein regelmäßiger Besuch von FSR-Sitzungen

  • Anfertigung von Bescheinigungen für Mitglieder der Fachschaftsräte und -konferenzen

  • Führen einer Liste der Mitglieder sowie Ämter innerhalb der Fachschaftsräte

  • Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen für Mitglieder von Fachschaftsräten, ggf. für weitere studentische Gremienvertreter*innen

  • Betreuung der Fachschaftsratswahlen nach der Fachschaftsrahmenordnung (Organisation obliegt den Wahlausschüssen)

  • Mitwirkung an Ordnungsänderungen im Bereich der Fachschaftsrahmenordnung (FSRO) und der Fachschaftsordnungen

Bereich Fachschaftsfinanzen

  • Erstellung sowie rechnerische und sachliche Prüfung von Kassenanordnungen mindestens zweimal pro Woche

  • Beratungsangebot für Fachschaftsräte zu finanziellen Fragen

  • Ausstellung von Spendenquittungen für Fachschaftsräte

  • Unterstützung in der Vorbereitung von Anträgen von Fachschaftsräten und Bereitstellung von Informationen für AStA- und StuRa-Sitzungen

  • Austausch zu aktuellen Entwicklungen mit der*dem Referent*in für Finanzen

Anstehende Aufgaben in der kommenden Legislatur (nur Einblicke, nicht abschließend):

  • Überarbeitung der Hilfestellungen im Bereich FSR-Finanzen (Formulare, FAQ) und Ablage für die Fachschaftsräte

  • Vorlagen für FSR-Anträge (Best-Practice Beispiele)

  • Erstellung einer Handreichung zur Begutachtung von FSR-Anträgen

Eigenschaften aller Referent*innen:

  • ausreichend Zeit zur Referatspflege

  • Bereitschaft zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten

  • hohe Teamfähigkeit, hohe Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft

  • Kenntnis von bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in die Struktur und Arbeitsweise der Studierendenschaft

  • verhandlungssichere Deutschkenntnisse (mind. C1-Niveau) und gute Englischkenntnisse (mind. B1-Niveau)

Diese Eigenschaften solltest du speziell als Referent*in für Inneres mitbringen:

Bereich Fachschaftskoordination

  • Kenntnis bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in die Fachschaftsrahmenordnung der Studierendenschaft

  • Bereitschaft, Sitzungen zu leiten sowie sie vor- und nachzubereiten

  • Führungsqualitäten im Umgang mit Mitarbeitenden

Bereich Fachschaftsfinanzen

  • Interesse an Finanzverwaltung und Buchhaltung

  • Bereitschaft, in Zusammenarbeit mit der*dem Referent*in für Finanzen die Verantwortung für die Finanzverwaltung der Fachschaften der Studierendenschaft zu übernehmen

  • Kenntnisse im Umgang mit Tabellenkalkulation und elektronischer Textverarbeitung

  • Kenntnis bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Haushaltsrechts, sowie in die Satzung und Ordnungen der Studierendenschaft (insbesondere die Finanzordnung)

Dich erwarten:

  • flexible Arbeitszeiten (Ausnahme Sitzungstermine)

  • Zusammenarbeit in einem motivierten Team aus Studis

  • gemeinsames Büro mit Küche und modernen PC-Arbeitsplätzen

  • monatliche Aufwandsentschädigung voraussichtlich in Höhe von bis zu 530/430 €

  • Vernetzungsmöglichkeiten mit verschiedenen Partner*innen und Institutionen in MV

  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Einblick in interne hochschulpolitische Prozesse

  • Möglichkeit zur Verlängerung der Regelstudienzeit durch Gremientätigkeit

Hinweise zum Verfahren

Zur Wahl berechtigt sind ausschließlich eingeschriebene Studierende der Universität Rostock. Durch eine Wahl in den AStA wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird entsprechend der Finanzordnung der Studierendenschaft entschädigt.

Die Wahl der*des Referent*in für Inneres wird im Gegensatz zu anderen Referent*innen auf Vorschlag der FSRK durchgeführt. Somit muss eine Bewerbung an den FSRK-Vorstand (fsrk@uni-rostock.de) gesendet werden. Das Motivationsschreiben und der Vorschlag wird anschließend im StuRa behandelt, dort findet die endgültige Wahl statt. Das Motivationsschreiben muss dann an das StuRa-Präsidium (stura@uni-rostock.de) gesendet werden. Zudem empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit dem aktuellen bzw. kommissarischen AStA-Mitglied im Vorfeld der Bewerbung.

Bitte beachte, dass dein Motivationsschreiben im Vorfeld der StuRa-Sitzung hochschulöffentlich hochgeladen wird. Falls du einzelne Informationen mit dem StuRa, nicht aber mit der Hochschulöffentlichkeit teilen möchtest, wende dich an das StuRa-Präsidium. Der StuRa benötigt abgesehen von deinem Namen KEINE persönlichen Daten; Informationen wie z.B. deine Adresse kannst du also weglassen.

Die Wahl findet voraussichtlich auf der nächstmöglichen StuRa-Sitzung statt. Informationen zu den Sitzungsterminen findest du [hier].

Schriftliche Bewerbungen können bis zu drei Tage vor der Sitzung eingereicht werden. Mündliche Kandidaturen sind jederzeit persönlich auf der Sitzung möglich. Unabgemeldetes Fehlen zählt nach den Satzungen der Studierendenschaft als Rückzug der Kandidatur. Es ist möglich, die Kandidatur auf der Sitzung durch eine andere Person vertreten zu lassen.

Die Studierendenschaft gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Personen. In diesem Zusammenhang fordern wir FINTA*s und Menschen mit Rassismuserfahrungen sowie Menschen jeglicher Nationalität, Religion und sexueller Orientierung oder mit anderen zu Benachteiligung bzw. Diskriminierung führenden Merkmalen, die die Voraussetzungen der Stellenbeschreibung erfüllen, ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Studierendenschaft sieht sich außerdem der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen.

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