AStA-Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
StuRa der Universität Rostock Rostock
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 31.12.2026
Die*Der Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fungiert als Pressesprecher*in der verfassten Studierendenschaft und ist zuständig für die Außendarstellung der studentischen Gremien, insbesondere in den sozialen Medien und auf dem Campus.
Hauptaufgabe ist die Erhöhung der Sichtbarkeit der studentischen Gremien und die Kommunikation von wichtigen Entscheidungen, Informationen und Projekten an die Studierenden. Dabei steht die Erstellung von Posts, E-Mails und anderen Formaten im Vordergrund; inhaltliche Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gremienvertreter*innen.
Was ist der AStA?
Die Studierendenschaft bildet zur Interessenvertretung Organe, die ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Die der Studierendenschaft kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben werden von AStA und StuRa wahrgenommen. Der AStA wird vom StuRa für eine einjährige Legislatur gewählt und ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Die reguläre Amtszeit der Referent*innen läuft bis Oktober 2027.
Der AStA arbeitet als 12-köpfiges Kollegialorgan in verschiedenen thematischen Bereichen, die von den Referent*innen geführt werden. Die Mitglieder des AStA unterliegen der Weisungsbefugnis des StuRa und können von diesem Arbeitsaufträge erhalten.
Aufgaben aller AStA-Referent*innen:
- wöchentliche Teilnahme an den AStA-Sitzungen (i.d.R. wöchentlich) und regelmäßige Teilnahme an den StuRa-Sitzungen (i.d.R. zweiwöchentlich)
- Durchführung von regelmäßigen Sprechstunden für Anliegen und Fragen von Studierenden und Gremienvertreter*innen (i.d.R. wöchentlich)
- Abfassung eines monatlichen Berichts über die Tätigkeit im AStA
- Hauptverantwortliche Organisation des Campustags gemeinsam mit dem AStA und einer Mitarbeitendenstelle
- Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von anderen AStA-Projekten
- Wissensmanagement: Portal zur Dokumentation von Aufgaben/Erfahrungen stetig aktualisieren und erweitern (ggf. anhand des monatlichen Berichts)
- Beförderung der Meinungsbildung im StuRa
Aufgaben als AStA-Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
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Organisation und Koordination der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Studierendenvertretung (gemeinsam mit den jeweiligen Gremienvertreter*innen; insb. Instagram, E-Mail und auf dem Campus)
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Stärkung der Sichtbarkeit von Projekten der Studierendenschaft, insbes. des Kulturtickets, Langen Nacht der aufgeschobenen Hausarbeiten und den geförderten Anträgen
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koordinierende Verantwortung für die Newsletter der Studierendenschaft (bspw. AStA-Newsletter, Job-Newsletter, Kulturticket-Newsletter)
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Mitarbeit an Pressemitteilungen der Studierendenschaft (vor allem redaktionelle Unterstützung)
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Weiterentwicklung eines Konzepts der Außendarstellung der Studierendenschaft (Pressekonzept)
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Pflege der Internetpräsenz der Studierendenschaft in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung, insbesondere in Bezug auf die englische Übersetzung und die Barrierefreiheit
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Personalverantwortung: Betreuung der Stelle für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Universität, um Projekte und Informationen breiter veröffentlichen zu können
Anstehende Aufgaben in der kommenden Legislatur (nur Einblicke, nicht abschließend):
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Klärung des Informationsflusses zur Veröffentlichung von Inhalten (dazu Einarbeitung des Verfahrens in das Pressekonzept)
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Umgestaltung des AStA-Newsletters (mehr Informationen aus der Arbeit der Studierendenvertretung)
Eigenschaften aller Referent*innen:
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ausreichend Zeit zur Referatspflege
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Bereitschaft zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
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hohe Teamfähigkeit, hohe Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft
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Kenntnis von bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in die Struktur und Arbeitsweise der Studierendenschaft
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verhandlungssichere Deutschkenntnisse (mind. C1-Niveau) und gute Englischkenntnisse (mind. B1-Niveau)
Diese Eigenschaften solltest du speziell als Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mitbringen:
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Interesse an Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und den Abläufen des Journalismus
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Interesse an hochschulpolitischen Themen und der eigenverantwortlichen Verarbeitung der hochschulpolitischen Tätigkeiten
-
Kenntnisse bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in WordPress und Canva
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Führungsqualitäten im Umgang mit Mitarbeitenden
Dich erwarten:
- flexible Arbeitszeiten (Ausnahme Sitzungstermine)
- Zusammenarbeit in einem motivierten Team aus Studis
- Büroarbeitsplätze im Margarete-Scheel-Haus (Parkstraße 6)
- monatliche Aufwandsentschädigung voraussichtlich i.H.v. bis zu 518 €
- Möglichkeit zur Verlängerung der Regelstudienzeit durch Gremientätigkeit
- Vernetzungsmöglichkeiten mit verschiedenen Partner*innen und Institutionen in MV
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Einblick in interne hochschulpolitische Prozesse
Hinweise zum Verfahren
Zur Wahl berechtigt sind ausschließlich eingeschriebene Studierende der Universität Rostock. Durch Wahl in den AStA wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird entsprechend der Finanzordnung der Studierendenschaft entschädigt.
Bitte sende ein aufschlussreiches Motivationsschreiben mit Bezug zum Ausschreibungstext an das StuRa-Präsidium unter stura@uni-rostock.de . Zudem empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit dem aktuellen bzw. kommissarischen AStA-Mitglied im Vorfeld der Bewerbung.
Bitte beachte, dass dein Motivationsschreiben im Vorfeld der StuRa-Sitzung hochschulöffentlich hochgeladen wird. Falls du einzelne Informationen mit dem StuRa, nicht aber mit der Hochschulöffentlichkeit teilen möchtest, wende dich an das StuRa-Präsidium. Der StuRa benötigt abgesehen von deinem Namen KEINE persönlichen Daten; Informationen wie z.B. deine Adresse kannst du also weglassen.
Die Wahl findet voraussichtlich auf der nächstmöglichen StuRa-Sitzung statt. Informationen zu den Sitzungsterminen findest du hier.
Schriftliche Bewerbungen können bis zu drei Tage vor der Sitzung unter stura@uni-rostock.de eingereicht werden. Mündliche Kandidaturen sind jederzeit persönlich auf der Sitzung möglich. Unabgemeldetes Fehlen zählt nach den Satzungen der Studierendenschaft als Rückzug der Kandidatur. Es ist möglich, die Kandidatur auf der Sitzung durch eine andere Person vertreten zu lassen.
Die Studierendenschaft gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Personen. In diesem Zusammenhang fordern wir FINTA*s und Menschen mit Rassismuserfahrungen sowie Menschen jeglicher Nationalität, Religion und sexueller Orientierung oder mit anderen zu Benachteiligung bzw. Diskriminierung führenden Merkmalen, die die Voraussetzungen der Stellenbeschreibung erfüllen, ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Studierendenschaft sieht sich außerdem der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen.