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Ausbildung als Verwaltungswirt*in (m/w/d)

Stadt Leverkusen Leverkusen (51311)

Ausbildung, Studium Vollzeit Ohne Berufserfahrung apprenticeship
Zur Anzeige und bewerben Die Bewerbung läuft direkt beim Unternehmen. jobs-jobs-jobs.de nimmt keine Unterlagen entgegen.

Die Anzeige

Bewerbungsfrist
01.11.2026
Beginn
1. August 2027
Ihre Zukunft beginnt mit der richtigen Basis. Daher legen wir großen Wert auf ein qualitatives und breitgefächertes Ausbildungsangebot. Für das Jahr 2027 suchen wir engagierte Schulabgänger*innen, die bei der Stadt Leverkusen in ihre berufliche Zukunft starten möchten.

Wir suchen im Bereich der Stadtverwaltung sieben begeisterungsfähige Nachwuchskräfte. Bewerben Sie sich jetzt für die
Ausbildung als Verwaltungswirt*in (m/w/d)
Das Wichtigste auf einen Blick:
Rahmenbedingungen:
  • Beginn: 1. August 2027
  • Dauer: 2 Jahre
  • Beamtenverhältnis als Stadtsekretäranwärter*in
  • Verdienst: 1.559,78 € brutto monatlich
  • theoretischer Teil: zweimal wöchentlich am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
  • Einsatzmöglichkeiten: alle Fachbereiche der Stadtverwaltung

Worauf Sie sich freuen dürfen:
  • Kennenlernen der vielfältigen Aufgaben unserer 29 Fachbereiche
  • sinnstiftende Tätigkeiten im Dienste der Stadt Leverkusen
  • serviceorientierte Beratung der Bürger*innen sowie die Bearbeitung ihrer Anliegen und Anträge
  • Anwendung von zentralen rechtlichen Vorschriften und Gesetzen
  • optimale Verbindung von Theorie und Praxis durch den Wechsel von Schul- und Praxisphasen


Das bringen Sie mit:

  • mindestens Fachoberschulreife
  • deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU


Das macht Sie stark:
  • Interesse an Recht und Gesetz
  • positives und serviceorientiertes Auftreten
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit, Teamgeist sowie Eigeninitiative
  • soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen 


Und das bieten wir Ihnen:
  • VERGÜTUNG: Anwärterbezüge in Höhe von 1.559,78 € brutto monatlich, jeweils gleichbleibend im Verlauf der Ausbildungsjahre
  • VEREINBARKEIT: Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit zur optimalen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben; flexible Arbeitszeiten und Möglichkeit von Home-Office bereits während der Ausbildung; 30 Tage Urlaub (bei 5-Tage-Woche) zzgl. Heiligabend, Silvester und Rosenmontag arbeitsfrei
  • ENTWICKLUNG: Möglichkeit der Übernahme in breit gefächerten Einsatzbereichen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss; interne wie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • UNTERSTÜTZUNG: individuelle Begleitung während der Ausbildung u.a. durch Patenschaften, Coaching, Veranstaltungen und unser Ausbildungsteam; Arbeitslaptop
  • GESUNDHEIT: vielfältiges Angebot im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung
  • SICHERHEIT: krisensicherer Arbeitsplatz; vermögenswirksame Leistungen
  • RABATT: Corporate Benefits


Haben Sie Lust auf Ihren Beitrag in Ihrer Stadt? Dann haben wir Lust auf Sie! Bewerben Sie sich bis zum 31.10.2026 – jetzt, online, hier. Mehr Infos zu uns als Arbeitgeberin erhalten Sie direkt vom Team Ausbildung. Bis bald. In Leverkusen.

Die Besetzung der Ausbildungsplätze bei der Stadt Leverkusen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Sie möchten mehr erfahren? Unter Ausbildung I Stadt Leverkusen finden Sie weitere Informationen zum Ausbildungsberuf sowie Tipps und Tricks für Ihre Bewerbung.

Erfolgreich durch Vielfalt

Ein neues Level an Diversität ist unsere Chance und unsere Pflicht. Wir leben eine Kultur der Aufgeschlossenheit und Wertschätzung und stehen für die Chancengleichheit aller Mitarbeiter*innen ein. Die Potenziale und Ressourcen unserer Kolleg*innen sind für uns bedeutend – durch eine Anerkennung der Vielfalt schaffen wir ein Umfeld zur persönlichen Entwicklung und Entfaltung.

Offensiv arbeiten wir daran, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Die individuellen Arbeitszeitwünsche – von Männern und Frauen – zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sind uns wichtig.

Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX besonders berücksichtigt und gefördert.
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