Beschäftigte/r für das Ordnungsamt (m/w/d)
Amt Gerswalde Gerswalde (17268)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 31.10.2026
Stellenausschreibung Das Amt Gerswalde sucht ab dem 01.01.2027 eine/einen Beschäftigte/n für das Ordnungsamt (m/w/d). Die Stelle ist unbefristet. Der Dienstort ist Dorfmitte 14a, 17268 Gerswalde. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: 1. Tätigkeit im Ordnungsamt/Außendienst (als Haupttätigkeit) - Überwachung des ruhenden Verkehrs und Ahndung bei Verstößen, einschließlich Anhörung und Vorbereitung OWIG-Verfahren (sämtlicher Schriftverkehr) - Überwachung und Kontrolle sonstiger ordnungsbehördlicher Regelungen, einschließlich Recherche, Anhörung und Vorbereitung OWIG-Verfahren - Wochenenddienste - Baumkontrolle mit entsprechender Dokumentation 2. Tätigkeit im Ordnungsamt/Vertretung - Übertragung von anfallenden Aufgaben im Bereich Ordnungsamt nach Bedarf - Vertretung in den Bereichen allgemeines Ordnungsrecht, Obdachlosenheim, Wildschaden, Jagdpacht (nicht abschließend) Anforderungen Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Kommunalverwaltung oder höherwertige Ausbildung sowie Tätigkeit/Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, idealerweise im o.g. Aufgabengebiet PC-Kenntnisse Teamfähigkeit, Kooperationsverhalten Selbständiges und umsichtiges Arbeiten Souveräner Umgang mit Menschen in schwierigen Situationen Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 h. Im Zusammenhang mit der Außendiensttätigkeit sind auch Kontrollen an Wochenenden und in Morgen-/Abendstunden durchzuführen. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 8 des TVöD-V. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere über Ausbildung und Qualifikation richten Sie bitte bis zum 31.10.2026 an das Amt Gerswalde Bewerbung Ordnungsamt/Außendienst z.Hd. Amtsdirektor Dorfmitte 14a 17268 Gerswalde gez. A. Rutter Amtsdirektor Hinweis Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Ihre Daten werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens elektronisch verarbeitet und gespeichert. Grundlage hierzu ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 BbgDSG). Alle Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.