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Direktorin/Direktor einer Gesamtschule - als Leiterin/Leiter einer Integrierten Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülerinnen und Schülern - (m/w/d)

Gesamtschule der Stadt Kelsterbach Kelsterbach (65451)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
27.11.2026
Vergütung
A15 AZ
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Ihre Aufgaben

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin / den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen“ vom 2. März 2026 (Amtsblatt 3/2026, Seite 88ff)

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an Haupt- und Realschulen oder an Gymnasien
• mehrjährige Tätigkeit (mindestens 3 Jahre) seit Feststellung der Bewährung in einer schulischen Funktionsstelle mit möglichst hoher Gesamtverantwortung (z.B. stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter)
• langjährige Unterrichtserfahrung in allen Bildungsgängen der Sekundarstufe I, bevorzugt an einer Integrierten Gesamtschule

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
• Sichere schul- und personalrechtliche Kenntnisse in allen Belangen der Schule
• Erfahrung in der Initiierung und gesamtverantwortlichen Steuerung schulischer Entwicklungsprozesse, insbesondere bei der Einführung neuer Schulformen und der digitalen Bildung
• Erfahrung in der Steuerung von Veränderungsprozessen und Unterrichtsentwicklung für heterogene Schülerschaften
• Praktische Erfahrung im Unterricht und in der Umsetzung von Konzepten zur inklusiven Beschulung und bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache
• Erfahrung im Qualitätsmanagement, in der Schulprogrammarbeit sowie Personalführung,
-entwicklung und in schulischen Verwaltungsverfahren
• Erfahrung im Budgetwesen und in der Ressourcenplanung
• Fähigkeit, die Schule professionell in der Öffentlichkeit zu repräsentieren und Netzwerkarbeit mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern zu gestalten
• Engagement für eine kooperative, inklusive und wertschätzende Schulkultur
• Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen
• Kenntnisse zum hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG)

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.

Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.

Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:

  • Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
  • Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

  • Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
  • Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
  • Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
  • Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen
  • Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).
  • Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
  • Die Postanschrift des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen für Bewerbungen in Papierform lautet: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden
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