Fachlehreranwärterin/Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer in der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik (m/w/d) - Studienseminar für berufliche Schulen in Gießen - Ausbildungsschule: Theodor-Litt-Schule
StudSem Gießen berufl. Schulen -LIV- Gießen (35392)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 15.10.2026
- Vergütung
- ANW. A 10 GD
- Vertrag
- Befristet
Über uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Ihre Aufgaben
Die Hessische Lehrkräfteakademie ist die Ausbildungsbehörde für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen. Sie nimmt ihre Aufgaben durch zentrale Einrichtungen oder durch regionale Niederlassungen, wie etwa die Studienseminare, wahr.
Die Studienseminare vermitteln im pädagogischen Vorbereitungsdienst praxisorientierte Professionalität unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungsziele der einzelnen Bildungsgänge und der Schulformen. Sie unterstützen neben anderen Trägereinrichtungen durch ihre Veranstaltungen auch das berufsbegleitende Lernen der Lehrkräfte.
Die Ausbildung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern erfolgt am Studienseminar für berufliche Schulen in Gießen sowie an der zugewiesenen Ausbildungsschule, d.h. Theodor-Litt-Schule.
Die pädagogische Ausbildung erfolgt in der innerhalb der Ausschreibung benannten beruflichen Fachrichtung. Im Vorbereitungsdienst wird das während der beruflichen Qualifizierung und durch die einschlägige Berufserfahrung erworbene Fachwissen vertieft und in engem Bezug zum erteilten Unterricht fachdidaktisch erweitert.
Der Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und schließt mit der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern ab.
Er ist in vier Abschnitte gegliedert:
- Einführungsphase (drei Monate, bewertungsfrei),
- erstes Hauptsemester (sechs Monate),
- zweites Hauptsemester (sechs Monate),
- Prüfungssemester (sechs Monate).
Unsere Anforderungen
- Sie verfügen über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in der Fachrichtung Metalltechnik als Industriemechanikerin / Industriemechaniker.
- Sie verfügen über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung nach Abschluss der einschlägigen Berufsausbildung ausgeübt wurde.
- Sie verfügen über einen der nachfolgend benannten Abschlüsse:
- anderer vergleichbarer Abschluss mit entsprechender einschlägiger Qualifikation
- Sie verfügen idealerweise über Vorerfahrungen im Unterrichten.
- Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:
Unsere Angebote
- Beamtenverhältnis auf Widerruf (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- Anwärterbezüge A10 g. D. (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- LandesTicket Hessen
Allgemeine Hinweise
Es ist eine Stelle zu besetzen.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
- Schulabschlusszeugnis
- Prüfungszeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung
- Prüfungszeugnis der mindestens zweijährigen Fachschule oder Prüfungszeugnis der Meisterprüfung oder Abschlusszeugnis des vergleichbaren anderen Abschlusses
- Nachweise über die einschlägige Berufserfahrung, aus denen Dauer, Umfang und Art der Tätigkeit hervorgehen (z. B. Arbeitszeugnisse)
- Gegebenenfalls Nachweis deutsche Sprachkenntnisse
- Lebenslauf
- Personalausweis bzw. Ausweisdokumente Vorder- und Rückseite alternativ Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Angehörige)
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Rückfragen können Sie sich an folgende Kontaktstellen wenden:
- Das Studienseminar für berufliche Schulen in Gießen.
- Die Ausbildungsschule.
Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie hier:
Fachlehrer/innenausbildung