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Förderschullehrerin/Förderschullehrer als Stufenleiterin/Stufenleiter (Mittelstufe) an einer Förderschule (m/w/d)

Pestalozzischule Fulda Fulda (36041)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
22.10.2026
Vergütung
A13 AZ
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de

Internetseite Pestalozzischule

Ihre Aufgaben

• Inhaltliche und organisatorische Leitung der Mittelstufe
• Organisatorische Leitung der Außenstelle
• Koordinierung der pädagogischen und organisatorischen Arbeit; Steuerung von Entwicklungsprozessen; Vorbereitung und Leitung der Stufenkonferenzen
• Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und externen Fachkräften mit dem Ziel einer ganzheitlichen Förderung
• Mitwirkung im Schulleitungsteam der Schule
• Personalführung (Mitarbeitergespräche, Einarbeitung, Beratung)

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die Bewerberin/den Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 2. März 2026 (ABl. 3/26, S. 88ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
a) statusamtsbezogene Kompetenzen und Qualifikationen:
• Unterrichten, insbesondere
- Medienkompetenz
• Diagnostizieren, Fördern und Beurteilen, insbesondere
- Diagnose- und Reflexionsfähigkeit
- Beurteilungsfähigkeit
• Fähigkeit zum Erziehen, Beraten und Betreuen,
insbesondere
- Beratungskompetenz
- Erziehungskompetenz
- Elternarbeit
• Selbstkompetenz, insbesondere
- Innovationsfähigkeit und Initiative
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Belastbarkeit
• Soziale Kompetenzen, insbesondere
- Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Zusammenarbeit
- Genderkompetenz
- Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
b) dienstpostenbezogene Kompetenzen und Qualifikationen:
• Kenntnisse in der Organisation, Durchführung und Umsetzung des Schulbetriebs einer ganztägig arbeitenden GE-Schule

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise,
insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.

Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.

Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie
die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen
zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.
Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
• Ihre derzeit zuständige Schulleiterin/Ihr derzeit zuständiger Schulleiter;
• Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin/Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent;
• die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle;
• die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda;
• die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda

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