Förderschulrektorin/Förderschulrektor - einer Schule mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern - (m/w/d)
Schule am Schwanhof, Beratungs- und Förderzentrum Pestalozzi Marburg (35037)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 12.10.2026
- Vergütung
- A15
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Ihre Aufgaben
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin/den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen vom 2. März 2026 (ABl. 3/26 S. 88 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an Förderschulen mit den Fachrichtungen Sprachheilpädagogik und emotionale-soziale Entwicklung
• Mehr als drei Jahre Tätigkeit in der Arbeit in einem regionalen Beratungs- und Förderzentrum im Zeitraum der letzten sieben Jahre
• Tätigkeit als Schulleiterin oder als Schulleiter oder als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter oder als Konrektorin oder Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Förderschule oder leitende Tätigkeit in der Bildungsverwaltung
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
• Nachgewiesene Erfahrung und hohe Fachexpertise in der Steuerung und Mitwirkung von Schulentwicklungsprozessen insbesondre im Bereich der inklusiven Schulentwicklung und Förderkonzeptionen im Bereich emotionale und soziale Entwicklung, beispielsweise des entwicklungstherapeutischen Unterrichts, dem ganztägigen Lernen, der Entwicklung einer Sprachförderkonzeption, sowie der Arbeit eines Beratungs- und Förderzentrums
• Eine hohe diagnostische und förderdiagnostische Kompetenz
• Eine hohe Beratungskompetenz, nachgewiesen durch die Beratungstätigkeit im Rahmen eines regionalen oder überregionalen Beratungs- und Förderzentrums
• Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zur Vorbereitung auf Schulleitungsaufgaben (QSH)
• Abordnung in die Bildungsverwaltung
• Systemische Handlungs- und Denkweise, nachgewiesen durch entsprechende Fortbildungen
• Nachgewiesene Kompetenzen im Bereich des Gender Mainstreaming
Unsere Angebote
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftig-ten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, un-abhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Ge-schlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschau-ung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht ei-ne Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Be-werbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterla-gen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräf-teakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für de-ren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einver-ständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einver-ständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Wei-terhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu ver-setzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuel-len Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Er-füllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstel-lung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entspre-chend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funk-tionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbil-dungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden kön-nen.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils gel-tenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung be-vorzugt berücksichtigt.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelun-gen unter folgenden Maßgaben:
• Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstel-le sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
• Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kul-tus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Mi-nisterium für Kultus, Bildung und Chancen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
• Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
• Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
• Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zu-ständige Fachreferat des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen
• Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).
• Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail ver-sandt.
• Die Postanschrift des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bil-dung und Chancen für Bewerbungen in Papierform lautet: Hes-sisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, Luisen-platz 10, 65185 Wiesbaden