Gehobener Sozialdienst im Justizvollzug (Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter)
Ministerium der Justiz und Migration Stuttgart
Die Anzeige
- Vergütung
- A10 - A13 / E9b - E12
- Beginn
- Ab sofort
- Vertrag
- Unbefristet
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter motivieren die Gefangenen zur Mitarbeit am Vollzugsziel, unterstützen diese in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie bei der Bearbeitung persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Resozialisierung und fördern durch ihre Tätigkeit den Opferschutz sowie die Kriminalprävention.
Aufgaben
Der Sozialdienst bei den Justizvollzugseinrichtungen wirkt bei der Behandlung der Gefangenen und bei der Gestaltung des Vollzugs mit. Insbesondere umfasst die Tätigkeit als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter folgende Aufgaben:
Förderung der Beziehungen des Gefangenen zu Angehörigen und anderen ihm nahestehenden Personen
Einzelhilfe, Gruppenarbeit und Leitung von Betreuungs-, Wohn- und Behandlungsgruppen
Unterstützung des Gefangenen bei der Wahrnehmung seiner bürgerlichen und sozialen Rechte und Erfüllung seiner Pflichten
Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung und beim Übergang vom Justizvollzug in die Freiheit und in die Nachsorge / Bewährungshilfe
Abgabe von internen Stellungnahmen zu Gesuchen um Strafunterbrechung, vorzeitige Entlassung und Urlaub sowie vollzugsöffnende Maßnahmen und Verlegungen
Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Fortschreibung des Vollzugsplanes bzw. des Erziehungsplanes
Mitwirkung bei der Berufsförderung, außerschulischer Jugend- und Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung.
Profil
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium im Studiengang „Soziale Arbeit“ mit staatlicher Anerkennung, Sie haben Freude an kooperativer Arbeit im Team, sind entscheidungsfreudig und belastbar.
Weitergehende Informationen
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten können Sie sich bei der unten genannten Ansprechpartnerin informieren.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich. Diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Unterstützung gerne auch an die Hauptvertrauensperson des Ministeriums der Justiz und für Migration wenden.
Bei tariflicher Einstellung ist eine übertarifliche Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 15 TV-L möglich. Bei Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie eine Bezahlung ab Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW mit guten Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 13 LBesGBW.