Konrektorin / Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Grundschule (m/w/d)
Linnéschule Frankfurt am Main (60385)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 11.11.2026
- Vergütung
- A13 G.D.
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Ihre Aufgaben
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
Insbesondere umfasst die Stelle folgende Aufgaben:
- Pflege der LUSD
- Begleitung und Weiterentwicklung aktueller Schulentwicklungsprozesse, insbesondere Verantwortung für den Bereich Inklusion
- Bereitschaft zur Umsetzung der verlässlichen Schule einschließlich:
- Erfassung der fehlenden Lehrkräfte im Nzük-Portal
- Erstellung eines Vertretungskonzeptes
- Mitarbeit bei der Durchführung der Übergänge; auch unter Einbeziehung des Bildungs- und Erziehungsplanes
- Kooperation mit schulischen und außerschulischen Institutionen
- Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation und Verwaltung des Schulbetriebs
- Unterstützung der Schulleitung bei der Steuerung der pädagogischen und curricularen Schulentwicklung
- Konstruktive Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den schulischen Gremien
- Vorbereitung/Mitgestaltung von Konferenzen
- Planung und Organisation von schulischen Projekten und besonderen schulischen Veranstaltungen
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an Grundschulen
• Bewährung als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit oder unbefristetes Angestelltenverhältnis mit mindestens dreijähriger Beschäftigungszeit in diesem Lehramt
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Umfängliche Kenntnisse bei der Übernahme von Leitungsaufgaben, insbesondere der Bearbeitung der LUSD und Organisation der Stundenplanerstellung
- Weitreichende Kenntnisse im Umgang mit PBB
- Erfahrungen in der Kooperation mit dem Ganztag
- nachgewiesene Fortbildung zu den Themen „Grundlage“ und „Schulmanagement“ der LUSD
- planerischer und organisatorische Kompetenz sowie Delegationsfähigkeit
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinde
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Beratungskompetenz
- Interkulturelle, Gender- und Diversitätskompetenz sowie Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen
- Medienkompetenz
- Zuverlässigkeit, Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
Unsere Angebote
Allgemeine Hinweise
Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.