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Konrektor/in (m/w/d) zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben

Walter-Kolb-Schule Frankfurt am Main (65929)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
05.10.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Ihre Aufgaben

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:
- Koordination und Vertretung der Belange der Grundschule innerhalb der verbundenen Schule,
- Mitwirkung an der Weiterentwicklung des pädagogischen Profils der Grundschule,
- Koordination der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sekundarstufe,
- Gestaltung und Weiterentwicklung des Übergangs von Klasse 4 in die Jahrgangsstufe 5,
- Entwicklung, Evaluation und Fortschreibung des pädagogischen Konzeptes im Bereich des Übergangs zwischen Grund- und Sekundarstufe
- Entwicklung und Koordination geeigneter Übergangs- und Eingewöhnungskonzepte,
- Begleitung der Schülerinnen und Schüler insbesondere in der Übergangsphase sowie in den Jahrgangsstufen 5 und 6,
- Koordination der pädagogischen Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Sekundarstufe,
- Unterstützung der Klassenleitungen und der in den Jahrgängen 5 und 6 eingesetzten Lehrkräfte,
- Förderung einer kontinuierlichen Lern- und Entwicklungsbegleitung über den Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe hinweg,
- Abstimmung von Lern- und Arbeitsformen zwischen Grundschule und Sekundarstufe
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Aufnahme-, Übergangs- und Informationsveranstaltungen für Schülerinnen, Schüler und Eltern,
- Zusammenarbeit mit Grundschulen im Einzugsbereich sowie mit weiteren schulischen und außerschulischen Partnern,
- Mitarbeit in schulischen Gremien und Arbeitsgruppen,
- Beratung der Schulleitung in allen Fragen, die die Grundschule, den Übergang 4/5 sowie die Jahrgänge 5 und 6 betreffen,
- Übernahme weiterer, mit der Funktion verbundener Aufgaben im Auftrag der Schulleitung.
- Mitwirkung bei der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung des PfdG.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Grundschulen
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes
Arbeitsverhältnis mit mindestens 3-jähriger Dienstzeit
- langjährige Unterrichtstätigkeit an einer Grundschule und in den Bildungsgängen einer Haupt- und Realschule

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Bereitschaft, schulische Entwicklungsprozesse aktiv zu initiieren und zu begleiten,
- Freude an der Gestaltung von Übergängen und Bildungsbiografien,
- Bereitschaft zur verbindlichen Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sekundarstufe
- Aufgeschlossenheit für die Umsetzung des PfdG
- Erfahrungen in der Arbeit an einer ganztägig arbeitenden Grundschule
- sichere schulrechtliche und dienstrechtliche Kenntnisse
- Erfahrungen in der Netzwerkarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern
- Erfahrungen im Bereich der Organisation von Schulentwicklungsprozessen
- Mehrjährige Erfahrung in der Klassenleitung
- Erfahrungen im Bereich Inklusion
- sichere schul-, verwaltungs- und personalrechtliche Kenntnisse in allen Belangen der Schule
- Sehr gute Kenntnisse in allen Office-Programmen
- ausgeprägte Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung,
- Fähigkeit zur Moderation und Koordination unterschiedlicher Interessen und Perspektiven,
- eine wertschätzende und lösungsorientierte Haltung gegenüber Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kollegium.
- Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein
- Innovationsfähigkeit und Initiative
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- Team-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
- Hohe interkulturelle Kompetenz
- Genderkompetenz

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.

Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.

Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.

Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.

Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

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