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Konrektorin/Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Grund-, Haupt- und Realschule an der Schillerschule in Bensheim-Auerbach (w/m/d)

Schillerschule Bensheim (64625)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
19.11.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.

Ihre Aufgaben

Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im
Hessenportal sowie dem Erlass „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen“ in der jeweils geltenden Fassung.

Zusätzlich/ im Besonderen:
• Stufenleitung der Jahrgangsstufen 5-7
• Ausgestaltung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts der Jahrgangsstufe 5-7
• Planung, Organisation und Durchführung von Teilkonferenzen (Sekundarstufenkonferenzen, Notenkonferenzen, Klassenkonferenzen)
• Begleitung der Jahrgangsteams 5-7
• Zeugniserstellung der Jahrgangsstufen 5-7
• Gestaltung des Übergangs zur Jahrgangsstufe 8: Berufsorientierung, Gestaltung des Praktikums in Jahrgang 7, KomPo7, Einführung Berufswahlapp/Portoflio
• Unterstützung und Mitarbeit in der Ausgestaltung des Ganztagskonzepts in Ansprache mit weiteren Schulleitungsmitgliedern
• Gestaltung der schuleigenen Homepage
• Verwalten der I-Pads, des Computerraums, der PCs in den einzelnen Klassenräumen in den Bereichen Hardware und Software bzw. Apps
• Eigenverantwortliche Erstellung der täglichen Vertretungspläne mit dem Stundenplanprogramm Untis; Einstellung von VSS-Lehrkräften in Absprache mit der stellvertretenden Schulleiterin, Einsatzplanung von VSS-Lehrkräften
• Mitarbeit bei der Erstellung der Stundenpläne mit dem Stundenplanprogramm Untis

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an Haupt- und Realschulen
• Mindestens dreijährige erfolgreiche Unterrichtstätigkeit an einer Haupt- und Realschule

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
• Grundkenntnisse im Programm Untis
• Kenntnisse im Bereich der administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflege der LUSD (Lehrer- und Schülerdatenbank)
• Fähigkeit zur Repräsentation der Schule in der Öffentlichkeit sowie fundierte Kenntnisse in der Netzwerkarbeit mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern
• Vertiefte Rechtskenntnisse (Schulrecht und Personalrecht/Gremienbeteiligung)
• Medienkompetenz
• Kenntnisse in der Bildungsverwaltung
• Bitte folgendes Item ergänzen: Genderkompetenz, die sich u.a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Unsere Angebote

Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Landesticket

Allgemeine Hinweise

Wichtige Anmerkungen:
➢ Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

➢ Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
➢ Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle

Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.

Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).

Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.

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