Oberstudienrätin/Oberstudienrat
Walter-Lübcke-Schule Wolfhagen (34466)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 26.11.2026
- Vergütung
- A14
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Walter-Lübcke-Schule
Wolfhagen
Kooperative Gesamtschule mit Oberstufe
Ihre Aufgaben
Unterstützung des Kollegiums und der Schulleitung bei der
Umsetzung und Weiterentwicklung des
Schulentwicklungsschwerpunkts „Demokratie leben“, hierzu
gehören:
• Leitung der Steuergruppe „Demokratie leben“
• Koordination der jährlichen Studienfahrt nach
Buchenwald im Jahrgang 10 sowie deren
Implementierung im Fachcurriculum Geschichte
• Organisation der regelmäßigen Teilnahme der
Schule am Projekt „Juniorwahl“ in Abstimmung mit
dem Fachbereich Politik und Wirtschaft
• Pflege und Ausbau der Kooperation mit
außerschulischen Akteuren
Unterstützung des Kollegiums und der Schulleitung in den
Bereichen Administration und Digitalisierung, hierzu
gehören:
• Unterstützung bei der Erstellung von Stunden- und
Vertretungsplan unter Berücksichtigung der
Anforderungen in den Aufgabenfeldern und
Bildungsgängen
• Unterstützung bei der Administration von
Untis/Webuntis
• Unterstützung bei der Umsetzung des digitalen
Unterrichts mit Hilfe von Office 365
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend
vorausgesetzt:
• Lehramt an Gymnasien
• Fakultas in den Fächern Politik und Wirtschaft sowie
Geschichte
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders
relevant angesehen werden:
• Diagnose- und Förderkompetenz
• Erziehungs- und Beratungskompetenz
• Fähigkeiten in der Mitgestaltung von Schule
• Innovationsfähigkeit und Initiative
• Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
• soziale Kompetenz, insbesondere
Genderkompetenz
Unsere Angebote
• Besoldung nach Besoldungsgruppe A14
• LandesTicket
Allgemeine Hinweise
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die
Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die
geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die
Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise
über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere
Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung
zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der
Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil
hochzuladen. Dabei können die Angaben des
Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im
Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.
Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen,
die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen
wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der
Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen
(siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der
Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei
der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger
Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu
bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über
die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber
zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre
Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber
um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich
ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch
dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr
Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten
unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei
der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung
eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin
trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die
Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung
hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung
zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der
Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen
Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese
Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie
nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.
Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder
dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der
dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für
Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in
Hessen erworben haben, müssen mit ihren
Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer
Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem
Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom
28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84),
vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend
Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom
15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer
Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet,
dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen
Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern
übernommen werden können.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2
Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016
(BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.
Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl
für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden
Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller
Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von
allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und
Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung,
Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a.
folgende Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner zur
Verfügung:
• Klaus Sprafke, zuständige schulfachliche Aufsicht
• Michaela Eder, Gleichstellungsbeauftragte der
Lehrkräfte
• Bettina Islei, Gesamtschwerbehindertenvertretung
der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen
Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail
versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis und die Stadt Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel