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Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) an der Georg-Christoph-Lichtenbergschule in Ober-Ramstadt

Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Ober-Ramstadt (64372)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
27.11.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de

Ihre Aufgaben

Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen
Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und
den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass „Ausschreibungs- und
Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen“ in der jeweils geltenden Fassung.

Aufgaben- und Tätigkeitsprofil
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben der o.g. Stelle
wahrzunehmen:

  • Beratung und Begleitung von Lernenden, Lehrkräften und Eltern bei
Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen sowie bei psychischen Erkrankungen gemäßVOGSV § 7 (ohne Lese-Rechtschreibbeeinträchtigungen)
  • Erstellung und Aktualisierung von Prozessbeschreibungen für die Beantragung von
Nachteilsausgleichen
  • Aufbau und Weiterentwicklung eines multiprofessionellen Inklusionsteams in enger
Abstimmung mit der Schulleitung
  • Mitverantwortung für die konzeptionelle Weiterentwicklung des inklusiven Schulprofils in
Abstimmung mit der Schulleitung
  • Initiierung, Begleitung und Evaluation von ISB-K Projekten in Zusammenarbeit mit dem
Förderschulzentrum
  • Unterstützung der Schulleitung bei der Entwicklung und Implementierung von
Übergabekonzepten, z. B. von der Grundschule in die Sekundarstufe I sowie von der Schule inden Beruf.
  • Entwicklung und Fortschreibung von Leitlinien und Qualitätsstandards für inklusives
Unterrichten und gemeinsames Lernen

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

  • Lehramt an Gymnasien
  • Facultas in mindestens zwei Fächern, die an der Schule unterrichtet werden
  • Bewährung im bisherigen Statusamt
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
  • Unterrichtserfahrung an einer schulformübergreifenden Gesamtschule
  • Erfahrungen in der Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule
  • sehr gute Beratungskompetenz
  • ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
  • sehr gute Teamkompetenz, gezeigt in der Mitarbeit und Steuerung von schulischen
Projekten und Arbeitsgruppen
  • ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeit
  • ausgeprägte Innovationskraft und Initiative
  • ausgewiesene Genderkompetenz
  • sehr gute interkulturelle Kompetenz

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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