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Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben

Wilhelm-Merton-Schule Frankfurt am Main (60385)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
21.10.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Ihre Aufgaben

Hinweise: Die genannten Aufgaben können bei Bedarf durch die Schulleiterin bzw. der Abteilungsleiterin mittels Zielvereinbarungen konkretisiert werden. Eine Modifizierung der Aufgaben oder eine Übertragung anderer Aufgaben zu diesem Dienstposten durch die Schulleitung ist möglich, wenn sich schulische Belange und/oder Rahmenbedingungen ändern.

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.

Mit der Übernahme der Stelle ist die Wahrnehmung der folgenden Aufgaben aktuell verbunden:
- Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung und Unterrichtsentwicklung in der Fachschule.
- Eigenverantwortliche Betreuung des Prüfungsablaufs und der Prüfungsorganisation.
- Organisation der Aufgabenerstellung Prüfungsarbeit I und II für alle relevanten Fächer.
- Unterstützung der Abteilungsleitung bei der Stundenplanerstellung und Ablauf der Projektphase einschließlich Betreuung und Bewertung.
- Mitverantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit in der Fachschule u.a. Vorstellung der Fachschule in Berufsschulen und Berufsschulklassen. Er / sie arbeitet zielführend mit dem Werbeteam, den Social Media Beauftragten und der Abteilungsleitung zusammen.
- Mitwirkung an der Zeugnisorganisation und -erstellung sowie an der Vorbereitung der Schulformkonferenzen
- Beratung von Bewerberinnen und Bewerbern sowie Studierenden der Wilhelm-Merton-Schule in einer wöchentlichen Sprechstunde.
- Unterstützung der Lehrkräfte bei der Organisation der Abschlussfeiern und Zeugnisübergaben.
- Eigenständige und konstruktive Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Abteilungsleitung und dem Kollegium

Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftsverteilungsplan bei geänderten Anforderungen in der Schule angepasst werden kann.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Beruflichen Schulen oder Lehramt an Gymnasien, jeweils mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an einer Fachschule
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. mind. 3-jährige Dienstzeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis im Schuldienst

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Einschlägige Erfahrungen im Unterricht in der Fachschule für Wirtschaft und des Prüfungswesens der Fachschule
- Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement sowie in der Anwendung des Qualitätszyklus des Hessischen Referenzrahmens für Schulqualität
- Hohe kommunikative Kompetenzen aufgrund des Bedarfs an Abstimmung mit Schulleitung, Kollegium und externen Partnern
- Hohe organisatorische Kompetenzen im Hinblick auf die Planung, Durchführung und Evaluation von Abläufen
- Hohe Eigenverantwortlichkeit und Innovationsbereitschaft und Motivation um Neuerungen aktiv in die Aufgabenwahrnehmung einbringen zu können
- Hohe Belastbarkeit und Priorisierungsfähigkeit, um die Organisation des verantworteten Bereichs effektiv und zielführend umzusetzen
- Hohe Teamfähigkeit bei der Arbeit bei der Arbeit mit dem Schulleitungsteam sowie mit dem Kollegium und externen Partnern
- hohe interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz
- Grundsätzliche Bereitschaft am Abend und an Samstagen im Unterricht der Fachschule eingesetzt zu werden

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.

Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.

Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.

Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.

Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

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