Polier:in Tief- und Straßenbau (m/w/d)
Held & Francke Baugesellschaft m.b.H. Munderfing
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 01.03.2027
- Vergütung
- 4.519 EUR / Monat
Werde auch du part of the family! Du möchtest mit uns Innovationen am Bau neu gestalten? Wir suchen eine:n Polier:in für unsere Baustellen im Inn- und Hausruckviertel!
Das erwartet dich bei uns
Als Polier:in übernimmst du die Verantwortung für die organisatorische und fachgerechte Abwicklung unserer Baustellen und sorgst gemeinsam mit deinem Team für einen reibungslosen Bauablauf.
- Eigenverantwortliche Leitung und Organisation von Tief- und Straßenbaustellen
- Koordination und Führung des Baustellenteams
- Sicherstellung der termingerechten, wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Bauausführung
- Kontrolle der Einhaltung von Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltstandards
- Führung des Bautagebuchs sowie Dokumentation des Baufortschritts
Das bringst du mit
- Abgeschlossene Ausbildung im Baubereich sowie erfolgreich abgeschlossene Polierausbildung
- Mehrjährige Berufserfahrung im Tief- und Straßenbau
- Führungskompetenz sowie eine selbstständige, verantwortungsbewusste und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Einwandfreie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein der Klasse B
Deine Vorteile in der HF
Aus- & Weiterbildung
Wir bieten ein umfangreiches Schulungs- oder Trainingsangebot und unterstützen Ausbildungen, die dich weiterbringen.
Betriebliche Gruppenkrankenversicherung
Wir bieten spezielle Rabatte bei der Krankenversicherung.
Betriebsarzt
Deine Gesundheit liegt uns am Herzen – bei uns steht dir ein Betriebsarzt zur Verfügung.
Firmenevents
Spannende Events & Veranstaltungen erwarten dich in der HABAU GROUP.
Sport & Events
Beweise dich beim Wintersporttag oder bei Laufevents oder lerne dein Team bei firmeneigenen Veranstaltungen besser kennen.
Vergünstigungen
Unser Vorteil für dich: Bei unseren zahlreichen Partnerunternehmen kaufst du günstiger ein.
Für diese Position bieten wir ein Entgelt von 4.519,00 Euro (Monatsbruttogehalt M1/P1 nach dem 4. Jahr bei entsprechender Erfahrung, lt. KV Baugewerbe gültig seit Mai 2026), ergänzt um Sozialleistungen und allfälligen Zulagen. Mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation ist eine Überzahlung üblich.