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Quereinstieg – Referendariat/Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien

Studienseminar für Gymnasien in Hessen Hessen

Ausbildung, Studium Vollzeit Ohne Berufserfahrung apprenticeship
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
01.01.2027
Vergütung
ANW. A 13 + Zulage
Vertrag
Befristet

Über uns

Die Hessische Lehrkräfteakademie ist die Ausbildungsbehörde für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen. Sie nimmt ihre Aufgaben durch zentrale Einrichtungen oder durch regionale Niederlassungen, wie etwa die Studienseminare, wahr.

Die Studienseminare vermitteln im pädagogischen Vorbereitungsdienst praxisorientierte Professionalität unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungsziele der einzelnen Bildungsgänge und der Schulformen. Sie unterstützen neben anderen Trägereinrichtungen durch ihre Veranstaltungen auch das berufsbegleitende Lernen der Lehrkräfte.

Ihre Aufgaben

Sie absolvieren den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen an einem Studienseminar für Gymnasien sowie an der Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule.

Der pädagogische Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und schließt mit dem Erwerb der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ab.

Er ist in vier Abschnitte gegliedert:
• Einführungsphase (drei Monate, bewertungsfrei),
• erstes Hauptsemester (sechs Monate),
• zweites Hauptsemester (sechs Monate),
• Prüfungssemester (sechs Monate).

Die Ausbildung am Studienseminar ist inhaltlich und organisatorisch in Modulen und Ausbildungsveranstaltungen strukturiert. Die Ausbildung an der Ausbildungsschule umfasst Hospitationen und angeleiteten sowie eigenverantwortlichen Unterricht.

Unsere Anforderungen

Ein Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien ist in den folgenden Bedarfsfächern möglich:

  • Chemie
  • Evangelische Religion
  • Katholische Religion
  • Kunst
  • Musik
  • Mathematik
  • Physik
  • Informatik
Allgemeine Voraussetzungen:

  • Sie verfügen über einen universitären Abschluss (mindestens 8-semestriges Studium, z. B. Diplom, Diplom II, Master, Magistra/Magister Artium oder vergleichbarer Abschluss), der kein Bachelorabschluss ist oder einen akkreditierten Masterabschluss, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde.
  • Aus diesem Studienabschluss kann eines der oben genannten Bedarfsfächer abgeleitet und anerkannt werden.
  • Sie verfügen über Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an Gymnasien in Hessen zusätzlich ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.
  • Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:
Soweit der Abschluss nach Nr. 3 in einem Staat abgelegt wurde, in dem die Amtssprache nicht Deutsch ist, muss zusätzlich ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorgelegt werden.Anerkannte Sprachnachweise

  • Sie verfügen über Motivation und idealerweise über einschlägige Erfahrungen.
  • Sie verfügen idealerweise über fachdidaktische Kompetenzen.
  • Sie verfügen idealerweise über pädagogische Grundkompetenz.
  • Sie verfügen idealerweise über Innovationskompetenz im Hinblick auf Unterricht und Schule.
  • Hinweis: Soweit die zur Verfügung stehenden freien Ausbildungsstellen nicht mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden können, die über Studien- und Prüfungsleistungen verfügen, aus denen nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an Gymnasien in Hessen zusätzlich ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann, können geeignete Bewerberinnen und Bewerber, aus deren Studienabschluss eines der Bedarfsfächer
  • Kunst
  • Musik
  • Mathematik
  • Physik
  • Informatik
abgeleitet und anerkannt werden kann, auch dann zugelassen werden, wenn sie diese Voraussetzung nicht erfüllen (Ein-Fach-Vorbereitungsdienst).

Zusatzvoraussetzungen für Kunst:

  • Zulassungsfähig sind unter anderem universitäre Studienabschlüsse der Fachrichtungen Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Freie Kunst oder Visuelle Kommunikation.
  • Sie verfügen über Leistungsnachweise kunstpraktischer Fertigkeiten (mindestens ein universitärer Leistungsnachweis pro Bereich) in folgenden Bereichen:
• Malen/Zeichnen
• Modellieren/Plastik
• Druckgrafik
• Fotografie/Multimedia

Zusatzvoraussetzungen für Musik:

  • Sie verfügen über musikpraktische Leistungsnachweise (mindestens zwei aufeinander aufbauende universitäre Leistungsnachweise pro Bereich) in folgenden Bereichen:
• Gesang/Sprechen
• schulpraktisches Instrumentalspiel/Harmonieinstrument
• Ensemble-Leitung

Unsere Angebote

  • Beamtenverhältnis auf Widerruf (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
  • Anwärterbezüge A 13 + Zulage (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
  • LandesTicket Hessen

Allgemeine Hinweise

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

  • Zeugnis des Studienabschlusses (z. B. Masterabschluss) inklusive Modulübersichten, Leistungsnachweisen, Transcripts of Records, gegebenenfalls Studienordnung
  • Bachelorzeugnis, Zeugnis Diplom-Vorprüfung/Zeugnis Diplom I oder vergleichbare Zeugnisse inklusive Modulübersichten, Leistungsnachweisen, Transcripts of Records, gegebenenfalls Studienordnung.
  • Gegebenenfalls kunstpraktische Leistungsnachweise
  • Gegebenenfalls musikpraktische Leistungsnachweise
  • Gegebenenfalls Studienleistungen (auch ohne Abschluss), aus denen zusätzlich ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.
  • Gegebenenfalls E-Mail der Servicestelle „Beratung.Schuldienst.LA@kultus.hessen.de“ der hessischen Lehrkräfteakademie zu Ihren Möglichkeiten zum Einstieg in den hessischen Schuldienst.
  • Gegebenenfalls Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
Anerkannte Sprachnachweise
  • Lebenslauf
  • Personalausweis, Vorder- und Rückseite alternativ Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Angehörige)

    Die Hessische Lehrkräfteakademie prüft die Voraussetzungen für die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zum pädagogischen Vorbereitungsdienst und führt dazu eine Eignungsüberprüfung durch.

    Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt

    Weiterführende Informationen
    Bitte lesen Sie die als Anlage beigefügten „Informationen_Quereinstieg_Bedarfsfächer_HR_und_GYM“ sorgfältig durch. Die meisten Fragestellungen werden hier berücksichtigt. Sollte darüber hinaus weiterer Informationsbedarf zu fachlich/inhaltlichen Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Hessischen Lehrkräfteakademie
    E-Mail: Beratung.Schuldienst.LA@kultus.hessen.de
    Tel.: 0641-46090 10428 (Telefonzeiten: Mittwoch: 10-12 Uhr, Donnerstag: 13-15 Uhr, Freitag: 10-12 Uhr)

    Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
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