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Rektorin/Rektor einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)

Otto-Ubbelohde-Schule Lahntal-Goßfelden Lahntal (35094)

Feste Anstellung permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
20.10.2026
Vergütung
A13 AZ
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Ihre Aufgaben

  • Pädagogische und organisatorische Leitung des Schulbetriebs
  • Planung und Umsetzung der Personalführung sowie der Personalentwicklung
  • Administrative sowie organisatorische Schulverwaltungsaufgaben
  • Steuerung der Schulentwicklungs- und Schulprogrammarbeit besonders in den Bereichen des Ganztages, der Digitalisierung und der musikalischen Grundschule

    Unsere Anforderungen

    Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).

    Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

    • Lehramt an Grundschulen
  • Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

    • Erfahrungen in schulischen oder der im schulischen Interesse liegender Ämter und Aufgaben, insbesondere Erfahrungen in der Leitungstätigkeit, nachgewiesen in der Wahrnehmung von schulischen Aufgaben
    • Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich Struktur, Organisation und konzeptioneller Gestaltung in den Bereichen des Ganztags, der Digitalisierung sowie der musikalischen Grundschule
    • Kenntnisse in der Organisation und Verwaltung einer Grund-schule, insbesondere im Umgang mit der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) und mit dem Planungssystem Personal und Budget (PPB)
    • Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit sowie Belastbarkeit
    • Hohe soziale Kompetenz, insbesondere Genderkompetenz

    Unsere Angebote

    Allgemeine Hinweise

    Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

    Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter https://stellensuche.hessen.de erfolgen.

    Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.

    Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eingehen.

    Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.

    Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Er-füllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
    Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

    Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entsprechend.

    Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
    • Frau Mildner, Schulfachliche Aufsicht
    E-Mail: Theresa.Mildner@kultus.hessen.de
    • Frau Busmann, stellv. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
    der Lehrkräfte, E-Mail: Claudia.Busmann@kultus.hessen.de
    • Herr Wörder, Gesamtschwerbehindertenvertreter der
    Lehrkräfte, E-Mail: werner.woerder@schule.hessen.de

    Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
    Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

    Weitere Hinweise zu Ausschreibungen von Beförderungsstellen (Oberstudienrats- und Funktionsstellenbesetzungsverfahren) entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
    https://kultus.hessen.de/Ueber-uns/Stellenangebote/Befoerderungsstellen

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