Rektorin/Rektor einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern (w/m/d)
Grundschule Würges Bad Camberg (65520)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 04.11.2026
- Vergütung
- A13 AZ
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Die Grundschule Würges ist eine vorwiegend einzügige öffentliche Grundschule des Landkreises Limburg-Weilburg mit derzeit rund 95 Schülerinnen und Schülern.
Die Schule arbeitet im „Pakt für den Ganztag“ und verfügt über ein ausgeprägtes Profil im Bereich Gesundheitsförderung und ganzheitliches Lernen. Als erste zertifizierte Kneippschule Hessens verbindet sie Gesundheitsbildung und Lernen mit einem modernen Grundschulkonzept.
Darüber hinaus bestehen enge Kooperationen mit den örtlichen Kindertagesstätten, weiterführenden Schulen sowie außerschulischen Partnern.
Ihre Aufgaben
Die Aufgaben der Funktionsstelle ergeben sich aus den §§ 87, 88 des Hessischen Schulgesetzes und den §§ 14 bis 24 der Dienstordnung.
Auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplans hat die zukünftige Schulleiterin/der künftige Schulleiter der Grundschule Würges insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
• Verwaltung und Organisation des Schulbetriebes in den Bereichen Budgetverwaltung, Personalführung und Schülerverwaltung unter Verwendung der Programme PPB und LUSD
• Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den Zielvereinbarungen im Schulprogramm und dem Hessischen Referenzrahmen Schulqualität
• Steuerung der pädagogischen und curricularen Schulentwicklung, wie z. B.
- die Weiterentwicklung des Ganztagsangebots
- die Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung
- die Digitalisierung des Unterrichts
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zu Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an Grundschulen
• Langjährige Unterrichtserfahrung in der Grundschule
Die nachstehenden Kompetenzen und Qualifikationen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
• Erfahrungen in schulischen Leitungs- oder Steuerungsaufgaben
• hohe kommunikative und organisatorische Kompetenz
• Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und Kooperationsfähigkeit
• Berufserfahrung
• Kenntnisse der Personal- und Budgetverwaltung
• Erfahrungen und Kenntnisse in der Begleitung und Strukturierung von Schulentwicklungsprozessen
• Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
• Ausgeprägte pädagogische und soziale Kompetenz mit der Fähigkeit, eine wertschätzende Haltung gegenüber allen an Schule Beteiligten auch in schwierigen Situationen zu wahren
• Personalrechtliche Kenntnisse
• Genderkompetenz
Unsere Angebote
Es erwartet Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes.
Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie in den Genuss des LandesTickets Hessen (zunächst bis Ende 2027). Mit diesem haben Sie nicht nur freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit, von montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Hinweise gemäß Einstellungserlass
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente hochzuladen.:
• Anschreiben zur Bewerbung,
• Lebenslauf,
• Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der anderen geforderten Qualifikationen,
• Gegebenenfalls Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (siehe Hinweis 1),
• Detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
• Nachweise über weitere Berufsausbildungen, Zusatzprüfungen usw.,
• Ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und
• Gegebenenfalls Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (siehe Hinweis 2)
Hinweis 1: Personen, die ihre zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen – spätestens bei der Abgabe der Bewerbung – bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), am Staatlichen Schulamt Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Anerkennung der Befähigung für ein Lehramt als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.
Hinweis 2: Lehrkräfte, die bereits als verbeamtete Lehrkräfte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. Lehrkräfte, die in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht verbeamtet), können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.
Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
• Die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
• Bei selbstständigen Schulen und OStR-Verfahren: Schulleiterin bzw. Schulleiter der ausschreibenden Schulen
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle