Sozialpädagoge/Sozialpädagogin im Schuldienst (m/w/d)
Schule zum Obersten Holz Obermöllrich Fritzlar (34560)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 10.11.2026
- Vergütung
- E9a - E10 TV EGO-L-H
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Schule zum Obersten Holz
Grundschule
Fritzlar-Obermöllrciih
Ihre Aufgaben
Zu besetzen ist eine 0,5 Stelle im Rahmen der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS).
Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler in ihrer
allgemeinen und schulischen Entwicklung, in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen
und fördern sie ggfs. individuell. Weiterhin unterstützen sie Lehrkräfte im Unterricht
und sind bei der Koordination mit außerschulischen Einrichtungen behilflich.
Den multiprofessionellen Teams aus Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften
ist es möglich, Schülerinnen und Schüler zu fördern und auf ihre unterschiedlichen
Ausgangsbedingungen einzugehen. Zusätzlich können schulische Teamarbeit und unterrichtsbegleitende Prozesse unterstützt oder gefördert werden.
Aufgabengebiete
1. Beratung
• Beratung von Eltern in Erziehungsfragen, von Lehrkräften in Bezug auf sozial-pädagogische Themen, Beratung von Schülerinnen und Schülern
• Entwicklung von Präventionskonzepten
• Unterstützung der Lehrkräfte bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG, bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhält-nisses
2. Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
• Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
• Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implemen-tierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. Klasse
• Durchführung von Präventionsmaßnahmen gemäß der schulischen Präventionskonzepte
• Begleitung von Kindern in sozialemotional schwierigen Situationen (z.B. nach längerer Krankheit)
• Unterstützung im Unterricht, insbesondere auch im inklusiven Unterricht.
3. Inner- und außerschulische Vernetzung
• Kooperation mit Eltern
• Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Nr. 2.2 Buchst. C des gültigen Erlasses vom 01.02.2018, z.B. Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc.
• Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII
• Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und -orten
• Zusammenarbeit mit Eingliederungshelferinnen und -helfern
4. Unterstützung von einzelnen Lehrkräften und Lehrkräfteteams
• Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen
• Sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung von Einzeldi-agnostik der Lehrkraft
• Unterstützung im Übergang von Pausen zum Unterricht
• Unterstützung bei der Teambildung
• Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache
5. Weitere Aufgaben
• Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für neu eingeschulte Schülerinnen und Schüler (Willkommenskultur, z.B. für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinstei-ger)
• Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen
• Mitarbeit im pädagogischen Bereich des Ganztags
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern.
Unsere Anforderungen
Voraussetzungen:
Abschluss als
- Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpäda-gogik
oder
- Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpäda-gogik
oder
- Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter oder
- Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
- Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden
-Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
Die nachfolgenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend vorhanden sein:
Beratungskompetenz
Interkulturelle Kompetenz
Kooperationsfähigkeit
Unsere Angebote
Stellenumfang: 0,5 Stelle.
Eingruppierung: E 9a bis E10 TV EGO-L-H.
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb
Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität,
deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung,
Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die
üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die
Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und
über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen
umfassen.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte
Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung einer
Bewerbung.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E
Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail
versandt.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches
Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S.
3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412),
werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher
Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen
unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des
Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und
Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
entstehen, kann nicht erfolgen