Sozialpädagogische Fachkraft (SCUBUS)
Michael-Ende-Schule Frankfurt am Main (60489)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 28.10.2026
- Vergütung
- TV-H
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
Schülerbezogene Maßnahmen:
o individuelles Arbeiten mit Kindern
o Alltagsbewältigung (Strukturierung)
o Entwicklungseinschätzung
o Verstärkerprogramme
o bes. Aktivitäten
Unterrichtsbezogene Maßnahmen:
o Unterstützen/Beraten bei individuellen Lernwegen
o Förder- und Fordermaßnahmen mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialverhalten
o Wahrnehmung und Kommunikation
Außerschulische Maßnahmen:
o Eltern/Familie
o Verständnis kultureller Erwartungen
Schulische Maßnahmen:
o Beratung von Lehrkräften bez. auf den Unterricht
o Erarbeitung von konzeptionellen Inhalten zusammen mit Kollegium/Schulleitung.
o Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
Unsere Anforderungen
Zwingende Anforderungen:
• Nachweis einer der nachfolgenden Qualifikationen:
Abschluss (Bachelor/Master/Diplom) im Studiengang / in der Studienrichtung Sozialpädagogik oder Sozialarbeit oder gleichwertiger Abschluss (gem. Anlage 1 des o.g. Erlasses)
• Erfahrungen in der Kinder- und/oder Jugendarbeit
Kompetenzen und Fähigkeiten, die als besonders relevant angesehen werden:
- Kommunikationskompetenz
- Beratungskompetenz
- Genderkompetenz
- Interkulturelle Kompetenz
- Organisationsfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
Wünschenswerte Anforderungen:
- Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Nachmittagsangebote der Schule, welche nach freiwilliger Anmeldung in Anspruch genommen werden kann.
- Begleitung in sozial-emotional schwierigen Situationen und Ansprechpartner/in für SUS im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis.
Unsere Angebote
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Stellenumfang: 0,5 Stelle
Allgemeine Hinweise
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation in Anwendung der Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten des Landes Hessen (TV EGO-L-H).
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen zwingend vorzulegen:
•Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,
•Lebenslauf,
•Nachweise der geforderten Qualifikationen (Zeugnisse und Urkunden - Bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),
•Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen bzw. Nachweise über berufliche Erfahrungen und
•ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen).
Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.