Stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter (w/m/d) Schule am Dösner Weg - Gemeinschaftsschule der Stadt Leipzig
Gemeinschaftsschulen Leipzig (04006)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 12.11.2026
- Vertrag
- Unbefristet
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle einer/eines
stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters (w/m/d)
an der Schule am Dösner Weg – Gemeinschaftsschule der Stadt Leipzig unbe-fristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
- Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder
- das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder
- das Lehramt an Oberschulen,
- Lehrbefähigung für zwei anerkannte Fächer der Gemeinschaftsschule,
- zweijährige Lehrtätigkeit,
- Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A 13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.
Von Vorteil sind:
- überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
- umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als Fachleiterin/Fachleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen/stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) - verpflichtend.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Informationen der Stadt Leipzig zur Konzeption von Gemeinschaftsschulen befinden sich unter https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/schulen-und-bildung/schulen/gemeinschaftsschule .
Die Schule soll am zukünftigen Standort die Jahrgangsstufen 1 bis 12 umfassen.
Der Bewerbung ist beizufügen:
- Formblatt "Bewerbung" (unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181),
- tabellarischer Lebenslauf,
- lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
- Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Diese Personengruppe wird daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Schule und Bildung https://www.lasub.smk.sachsen.de.