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Studiendirektor/in (m/w/d) zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben

Otto-Hahn-Schule Frankfurt am Main (60437)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
20.10.2026
Vergütung
A15
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Ihre Aufgaben

- Leitung des Aufgabenfelds I mit allen damit verbundenen verwaltungsrechtlichen und schulorganisatorischen sowie pädagogischen Aufgaben
- Mitwirkung bei allen das Landesabitur betreffenden Aufgaben in den Fächern des Aufgabenfeld I, einschließlich der Mitwirkung bei der Organisation von Abiturprüfungen und Übernahme von Vorsitzen im Fachausschuss im mündlichen Abitur
- Koordination und Steuerung von Schulentwicklungsprozessen im Aufgabenfeld I
- Mitarbeit bei der inhaltlichen und pädagogischen Weiterentwicklung des Aufgabenfelds I (z.B. schulisches Leseförderkonzept)
- Teilnahme an Fachkonferenzen des Aufgabenfeld I sowie Beratung und Unterstützung der Fachkonferenzen im Aufgabenfeld I
- Überprüfung und Unterstützung bei der Umsetzung der hessischen Bildungsstandards und der Schulcurricula im Aufgabenfeld I
- Koordination der methodischen und didaktischen Arbeit, des Kurs- und Lehrangebotes, sowie des Förderangebotes des Aufgabenfeld I
- Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Schulprofils, insbesondere das Aufgabenfeld I betreffend
- Kooperation mit außerschulischen Partnern, z.B. Stiftung Polytechnische Gesellschaft
- Mitwirkung bei der internen und externen Kommunikation (z.B. Hausmitteilungen, Öffentlichkeitsarbeit)

Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftsverteilungsplan bei geänderten Anforderungen in der Schule angepasst werden kann.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Gymnasien (1. und 2. Staatsexamen)
- Fakultas im Fach Deutsch
- Nachweisbare mehrjährige erfolgreiche Unterrichtstätigkeit in verschiedenen Bildungsgängen und Jahrgangsstufen auch der gymnasialen Oberstufe
- Nachweisbare Erfahrungen und Kenntnisse in der Abnahme von Prüfungen im Landesabiturs
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Erfahrung in der Wahrnehmung schulischer Leitungsaufgaben
- umfassende Kenntnisse der zentralen pädagogischen, organisatorischen und schulrechtlichen Regelungen
- Nachweisbare Erfahrungen und Kenntnisse in der Initiierung und Steuerung schulischer Prozesse sowie in der Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Beschlüsse
- Innovationsfähigkeit sowie strategische Kompetenz
- Planungs- und Organisationskompetenz
- Beratungskompetenz
- Kommunikationskompetenz sowie Kooperationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Belastbarkeit
- Motivationskompetenz
- Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.

Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.

Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

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