Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (m/w/d)
Ricarda-Huch-Schule Gießen (35390)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 05.12.2026
- Vergütung
- A15
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
https://ricarda.schule
Ihre Aufgaben
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber
ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen
Hinweisen für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen auf den Internetseiten
des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen und dem Erlass zum
Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im
Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen vom 2. März 2026
(ABI. 3/26, S. 88 ff.).
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll die Aufgaben der Leiterin/des Leiters des
Ganztagsbereichs selbstständig und eigenverantwortlich auf Grundlage des
aktuellen Geschäftsverteilungsplans wahrnehmen. Dazu gehören:
- Organisation, Weiterentwicklung und selbständige sowie eigenverantwortliche
Leitung des Ganztagsschulbereiches, einschließlich des Wahlpflicht- und
Wahlunterrichtes;
- Vertretung der Schule nach außen, Pflege und Ausbau der außerschulischen
Kooperationen in enger Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt, dem
Schulamt, der gemeinnützigen Gesellschaft Gießen@Schule gGmbH, der
Jugendwerkstatt sowie Vereinen und weiteren
Kooperationspartnern/Sponsoren;
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- Regelmäßige Mitarbeit im Schulleitungsteam, Übernahme des Vorsitzes in
Fachausschüssen der Abschlussprüfungen, Mitwirkung bei schulischen und
außerschulischen Informationsveranstaltungen insbesondere „Ricarda
informiert“.
Unsere Anforderungen
Für die zu besetzende Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien;
- Mehrjährige Unterrichtstätigkeit im gymnasialen Bildungsgang in den
Sekundarstufen I und II einer Gesamtschule.
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht
- IT-Kenntnisse, insbesondere Erfahrungen im Umgang mit schulischen
Verwaltungsprogrammen (Untis, IServ, LUSD, Hessisches Schulportal);
- Ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeit, besonders in der
Personal- und Budgetverwaltung;
- Sehr hohe Fähigkeiten zur Zusammenarbeit im Team;
- Hohe Kompetenzen zur Weiterentwicklung von Schule und zur Umsetzung
schulischer Vorhaben und Projekte.
Unsere Angebote
Allgemeine Hinweise
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen
Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse
über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige
berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der
Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der
Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die
Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur
Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde
kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei
Bedarf in Papierform nachfordern.
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Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den
geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der
Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen
Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen
des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten
über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr
Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur
Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende
Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine
Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht,
bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung
hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu
versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs-
und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder
Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das
Auswahlverfahren einbezogen werden können.
Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine
angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an
öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren
Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer
Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung
vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.
Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses
betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember
2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
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Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember
2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl.
2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der
geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen
deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und
Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder
sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur
Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders
erwünscht.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende
Gesprächspartner zur Verfügung:
• Ihre derzeit zuständige Schulleiterin/Ihr derzeit zuständiger Schulleiter,
• Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin/Ihr derzeit zuständiger
schulfachlicher Dezernent,
• die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des
Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle,
• die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte des Staatlichen
Schulamtes für die zu besetzende Stelle,
• die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für
die zu besetzende Stelle.