Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (m/w/d) A15
Martin-Niemöller-Schule Wiesbaden (65189)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 28.10.2026
- Vergütung
- A15
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Ihre Aufgaben
Die allgemeinen Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 2. März 2026, dem Erlass zur Veröffentlichung von Stellenausschreibungen vom 15.12.2021.
- Leitung des Aufgabenfeldes I, d. h. Mitwirkung bei der Schulentwicklung und Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität in allen Fächern des Aufgabenfeldes I, die an der Martin-Niemöller-Schule unterrichtet werden, unter besonderer Berücksichtigung des bilingualen Zweiges Englisch
- Verantwortung und Qualitätssicherung bei allen das Landesabitur betreffenden Aufgaben in den Fächern des Aufgabenfeldes I, z. B. der Übernahme von Fachausschussvorsitzen im mündlichen Abitur
- Beratung, Unterstützung und Information der Fachschaften in allen Belangen das Aufgabenfeld I betreffend (z. B. Leistungsmessung und -bewertung, Unterrichtsqualität und -entwicklung, Qualitätsstandards und -entwicklung, Rechtsvorschriften, Fortbildungen)
- Unterstützung der Fachschaften des Aufgabenfeldes I bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Fachkonferenzen (z. B. Weiterentwicklung von Schulcurricula) im Hinblick auf das Schulprogramm
- Teilnahme an Fachkonferenzen im Aufgabenfeld I
- Koordination, Begleitung und Evaluation der Auswertungen der Vergleichsarbeiten in der Sekundarstufe I und der Q-Phase das Aufgabenfeld I betreffend
- Planung und Organisation von weiteren Prüfungsformaten in den Fächern des Aufgabenfeldes I (z. B. Kommunikationsprüfungen, Ersatzleistungen, Präsentationsprüfungen, etc.)
- Koordination der Planung und Durchführung des Projektes „PUsh“
- Koordination von Kontakten mit externen Partnern und Institutionen sowie Mitwirkung bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen das Aufgabenfeld I betreffend, z. B. Förderung von Schulpartnerschaften (Frankreich, Spanien) und Begegnungsfahrten
- Unterstützung des schulischen Teams „Nachteilsausgleiche“ bei der Beratung, Koordination und Umsetzung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, insbesondere in Fragestellungen und Verfahren in der gymnasialen Oberstufe und im Landesabitur
- Koordination der Etatmittel für das Aufgabenfeld I und der Bestellungen von Lehr- und Lernmitteln
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasium
- Unbefristetes Tarifbeschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit mindestens vierjähriger Unterrichtstätigkeit
- Fakultas (I und II) in mindestens einem Fach aus dem Aufgabenfeld I, das an der Martin-Niemöller-Schule unterrichtet wird
- Mindestens zweijährige Leitungstätigkeit, nachgewiesen in der Wahrnehmung von schulischen Aufgaben
- Nachgewiesene Tätigkeit in Abschlussprüfungen
- Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
- Medienkompetenz
- Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule
- Motivationsfähigkeit
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Zusammenarbeit und Beratungskompetenz
- interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz
Unsere Angebote
Allgemeine Hinweise
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
- ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.