Studium Gerichtsvollzieher/-in
Ministerium der Justiz und Migration Schwetzingen
Die Anzeige
- Vergütung
- A10 - A11, im Vorbereitungsdienst Anwärterbezüge nach A10
- Beginn
- Ab sofort
- Vertrag
- Unbefristet
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tragen eine hohe Verantwortung im Rechtsstaat: Sie setzen gerichtliche Entscheidungen durch, etwa bei Pfändungen, Zwangsräumungen oder der Abnahme von Vermögensauskünften. Als Organ der Justiz arbeiten Gerichtsvollzieher selbständig und eigenverantwortlich – mit großer Entscheidungsfreiheit. Sie führen ihr Büro eigenständig, organisieren ihre Arbeit selbst und sind im Übrigen ausschließlich an das Gesetz gebunden. Dabei genießen sie die Sicherheit der Verbeamtung.
Alle weitere Informationen zum Beruf und zum Bewerbungsverfahren finden sich unter seiamstaat.de.
Aufgaben
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, den Rechtsfrieden zu sichern. Es ist ihr vorrangiges Ziel, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, um Schulden zu bezahlen. Die Zwangsvollstreckung erfordert sowohl Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen als auch Sensibilität und Empathiefähigkeit.
Profil
Hier sind Menschen gefragt, die gerne Verantwortung übernehmen, denen es Freude macht, selbstständig und flexibel – in gewisser Weise auch unternehmerisch – zu denken und zu arbeiten. Gerichtsvollzieher sollten aber auch über ein gewisses Fingerspitzengefühl verfügen, um die verschiedenen Lebenslagen von Menschen erfassen und berücksichtigen zu können.
Bewerberinnen und Bewerber benötigen Abitur, Fachhochschulreife oder einen anderen zum Hochschulzugang berechtigten Bildungsstand nach § 58 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. Außerdem ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates erforderlich. Eine gesundheitliche Eignung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und ein maximales Alter von 38 Jahren bei Studienbeginn sind ebenfalls wichtig.
Weitergehende Informationen
Das Studium z. Gerichtsvollzieher/-in (LL.B.) an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist bundesweit einzigartig. Es bereitet auf einen vielseitigen, krisensicheren Beruf mit hohem gesellschaftlichem Stellenwert vor.
Der duale Bachelorstudiengang dauert drei Jahre und beginnt jährlich am 1.September. Er kombiniert theoretische Studienphasen mit praktischen Ausbildungsabschnitten und bietet den Studierenden umfassende Einblicke in die vielfältigen Aufgaben des Gerichtsvollzieherdienstes.
Bevor es für den ersten zwölfmonatigen Studienabschnitt an die Hochschule geht, absolvieren die Studierenden zwei Einführungstage bei einem Gericht. Neben ersten Einblicken in die Gerichtspraxis dienen diese Tage vor allem der Orientierung und dem Kennenlernen der Studierenden untereinander.
In der anschließenden zwölfmonatigen Praxisphase bei möglichst heimatnahen Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern lernen die Anwärter ihr neu erworbenes Wissen in echten Praxisfällen anzuwenden. Der Einblick in die Arbeitsweise verschiedener Gerichtsvollzieher und deren Fachanwendungen unterstützt die Anwärter dabei, ihr eigenes System für die spätere Selbstständigkeit zu finden.
Im dritten Jahr kehren die Studierenden für weitere zwölf Monate an die Hochschule zurück, um ihr Wissen zu vertiefen. Die Lerninhalte umfassen verschiedene Rechtsgebiete, die für die Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher relevant sind. Dazu gehören unter anderem das Zwangsvollstreckungsrecht, das Kostenrecht sowie das Bürgerliche Recht. Auch Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen der Kommunikation, interkulturelle Kommunikation sowie das Erlernen von Deeskalationstechniken zum Eigenschutz werden unterrichtet.
Alle weitere Informationen zum Beruf und zum Bewerbungsverfahren finden sich unter seiamstaat.de.