Wachpolizei (w/m/d)
Hessische Landesverwaltung Hessen
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 22.11.2026
- Vergütung
- E8 TV-H
- Vertrag
- Befristet
Über uns
Das Polizeipräsidium Südhessen stellt zum 1. April 2027 mehrere
Wachpolizistinnen und -polizisten (w/m/d)
(1) im Bereich der Abschiebungshafteinrichtung am Dienstort Darmstadt, Stadtteil Eberstadt, sowie
(2) im Bereich der Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste am Standort Darmstadt
ein.
Als Beschäftigte oder Beschäftigter der Wachpolizei des Landes Hessen tragen Sie zur Stärkung der inneren Sicherheit im Land Hessen bei. Immer wieder müssen Sie neue Situationen meistern und schnell reagieren, um Straftaten zu verhindern, Gefahren abzuwehren und die Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages Hessen (TV-H) zunächst befristet für ein Jahr. Nach Ablauf der Jahresfrist besteht die Möglichkeit einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Ihre Aufgaben
zu (1) Wachpolizei in der Abschiebungshafteinrichtung (AHE)
Die Aufgaben umfassen folgende Schwerpunkte:
- Bewachen und Gewährleisten der Sicherheit/Stationsdienste
- Überwachen des Zu- und Abgangsbereichs
- Durchführen regelmäßiger Kontrollen und Durchsuchungen
- Besuch- und Begleitdienst, Ausgabe der Verpflegung
- Schlichten von Streitigkeiten, Überwachen und Sicherstellen des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs
- Durchführen von Transporten zu Terminen außerhalb der Einrichtung
- Dokumentieren der getroffenen Maßnahmen
zu (2) Dienstgruppen der Wachpolizei der Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste
Hier umfassen die Aufgaben folgende Schwerpunkte:
- Durchführen von Gefangenen-, Vorführungs- und Abschiebetransporten
- Durchführen von Objektschutzmaßnahmen
- Unterstützen im Gewahrsam
- Unterstützen der Vollzugspolizei bei Veranstaltungen und Lagen aus besonderem Anlass
- Allgemeine Streifentätigkeit, insbesondere Fuß- und Präsenzstreifen
- Mitarbeit in der Verkehrsüberwachung
Unsere Anforderungen
Die nachfolgend genannten Einstellungsvoraussetzungen gelten sowohl für die Wachpolizei in der AHE als auch für Wachpolizei in den Dienstgruppen der Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste.
Wir können Sie einstellen, wenn Sie zum Einstellungszeitpunkt
- mindestens 18 Jahre alt sind und eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst erworben haben
- höchstens 39 Jahre alt sind,
- körperlich und geistig für den Dienst in der Wachpolizei geeignet erscheinen,
- eine Mindestgröße von 155 cm erreichen,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
- über die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3 (alt) verfügen,
- jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten,
- nicht zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind,
Darüber hinaus bitten wir Sie, die als Anlage beigefügten Einwilligungserklärungen vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Fragebogen und den vollständigen Bewerbungsunterlagen hochzuladen.
Es ist ein Auswahlverfahren (schriftlicher Teil, ein Auswahlgespräch und medizinische Untersuchung) sowie nach einer rund 18-wöchigen Ausbildung eine Abschlussprüfung erfolgreich zu absolvieren.
Unsere Angebote
Für das Polizeipräsidium Südhessen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurde die Behörde bereits zum wiederholten Mal mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ausgezeichnet.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist im dienstlich vertretbaren Umfang möglich. Menschen mit Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in der Bewerbung anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können ggf. berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Für die Bediensteten der hessischen Landesverwaltung wird bis Ende 2028 das „LandesTicket“ zur Verfügung gestellt, mit dem die kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (teilweise auch in angrenzenden Städten, wie z. B. Mainz) möglich ist.
Allgemeine Hinweise
Informationen zur Tätigkeit der Wachpolizei sowie zum Bewerbungs- und Eignungsauswahlverfahren erhalten Sie unter diesem Link.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetzes (HDSIG). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Hierbei werden die Daten ggf. auch weiterverarbeitet, um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bewerberinnen und Bewerber nach § 13a HSOG durchzuführen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Hinweise zur Datenverarbeitung beim Polizeipräsidium Südhessen finden Sie hier.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Blasko unter personal-v33.ppsh@polizei.hessen.de zur Verfügung.
Polizeipräsidium Südhessen, V33-10 d 06
Im Auftrag
gez. Urnauer, Erste Polizeihauptkommissarin