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Leiter/in (w/m/d) des Referats "Personal, Organisation, Innerer Dienst"

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Schwerin (19055)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
09.10.2026
Vergütung
bis A 16 LBesG M-V bzw. E 15 TV-L
Beginn
ab 01.01.2027
Vertrag
Unbefristet

Als Leiterin/Leiter des Personal- und Organisationsreferats gestalten Sie die strategische Personalarbeit und Organisationsentwicklung einer obersten Landesbehörde in Mecklenburg‑Vorpommern maßgeblich mit. Sie arbeiten in einem Umfeld, in dem anspruchsvolle juristische Fragestellungen des Dienst‑, Beamten- und Tarifrechts sowie des Personalvertretungs- und Organisationsrechts im Mittelpunkt stehen und Ihre volljuristische Qualifikation täglich gefordert und sichtbar wirksam wird. Die Position bietet Ihnen die Möglichkeit, ein qualifiziertes Team fachlich und strategisch zu führen, Verhandlungen mit Personalvertretungen verantwortungsvoll zu steuern und komplexe Veränderungsprozesse in der Landesverwaltung aktiv zu gestalten.

  • Ihre Aufgaben

    Sie führen das Referat fachlich und dienstlich, tragen die Verantwortung für derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, steuern Personaleinsatz und Arbeitsabläufe und fördern eine kooperative, leistungsorientierte Führungskultur. 

    Sie steuern strategisch sämtliche personalwirtschaftlichen Angelegenheiten des Ministeriums.

    Sie gestalten die Aufbau- und Ablauforganisation des Hauses, verantworten Geschäftsverteilungs- und Organisationsplan, analysieren Stellenbedarf und entwickeln organisatorische Grundsätze für das Ministerium.

    Sie pflegen eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten und stellen sicher, dass personal-, organisations- und gleichstellungsrelevante Belange frühzeitig einbezogen werden. 

    Darüber hinaus vertreten Sie das Ministerium in personal- und organisationsrechtlichen Angelegenheiten vor den Gerichten und wirken so an der rechtssicheren und strategisch ausgerichteten Weiterentwicklung des Hauses mit. 

  • Ihr Profil

    Konstitutive Anforderungen:

    • Befähigung zum Richteramt (abgeschlossenes erstes und zweites juristisches Staatsexamen)
    • Für Tarifbeschäftigte erfordert die Eingruppierung der ausgeschriebenen Tätigkeiten das Vorliegen von durch eine mindestens zweijährige Tätigkeit bei einer Behörde des Bundes, des Landes, der Kommunalverwaltung, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts mit Personalverantwortung nachgewiesenen umfassenden Kenntnissen des Dienst- und Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes, insbesondere des Beamtenrechts des Landes (u.a. LBG M-V, ALVO M-V), der einschlägigen Laufbahn- und Bewährungsanforderungsregelungen, des Dienstunfall-, Versorgungs- und Besoldungsrechts, des Arbeits- und Tarifrechts (TV-L), des Personalvertretungsrechts sowie der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Personalvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten. 

    Fakultative Anforderungen:

    • Die von den Tarifbeschäftigten für die Eingruppierung erforderlichen Kenntnisse sind in gleicher Weise auch für Beamtinnen und Beamten für die hier in Rede stehende Aufgabenerfüllung von Vorteil.
    • Aufgrund der Personalverantwortung  ist zudem eine Führungserfahrung, nachgewiesen durch eine mehrjährige Tätigkeit einer personalverwaltenden Dienststelle des öffentlichen Rechts, vorzugsweise in einer obersten Landesbehörde, wünschenswert. 
  • Das bieten wir Ihnen

    • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
    • die Möglichkeit zur Weiterbildung
    • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
    • flexible Arbeitszeiten
    • die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
    • Möglichkeit zum Dienstradleasing
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Datenschutzhinweise

    Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden.

    Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V).

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

    Es handelt sich um einen Beförderungsdienstposten. Die Übertragung von Beförderungsämtern setzt die erforderliche Qualifizierung voraus (§ 33 Abs. 1 ALVO M-V). 

    Ein Amt mit leitender Funktion wird zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen; dies gilt nicht für Beamte, die sich bereits in einem Amt mit leitender Funktion befinden, sofern damit keine wesentliche Änderung des bereits übertragenen Aufgabenkreises verbunden ist. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Zeiten, in denen dem Beamten die leitende Funktion oder eine vergleichbare Funktion bereits übertragen war, können auf die Probezeit angerechnet werden (§ 21 Abs. 1 LBG M-V). Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit wird das Amt der Besoldungsgruppe A 16 auf Dauer übertragen (§ 21 Abs. 7 LBG M-V). 

    Die Ausschreibung richtet sich somit grundsätzlich an Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 15 oder A 16 LBesG der Laufbahngruppe 2, 2. EA und Tarifbeschäftigte, die die Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 TV-L erfüllen.

  • Ansprechperson(en)

  • Lage der Einsatzdienststelle(n)

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