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Oberstudienrätin/Oberstudienrat am Alten Kurfürstlichen Gymnasium Bensheim

Altes Kurfürstliches Gymnasium Bensheim (64625)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
14.10.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.

Ihre Aufgaben

Unterstützung von Schulleitung und Kollegium durch die Übernahme von Aufgaben als Beauftragte/r Jugendmedienschutz

Diese umfassen insbesondere:
• Entwicklung, Fortschreibung und schulweite Implementierung eines pädagogischen Konzepts zum Jugendmedienschutz als Bestandteil der Medienbildung und Präventionsarbeit der Schule
• Beratung der Schulleitung, des Kollegiums, der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten zu Fragen des Jugendmedienschutzes und zu einem verantwortungsvollen, sicheren und reflektierten Umgang mit digitalen Medien
• Koordination und Weiterentwicklung schulischer Präventionsmaßnahmen zu Risiken digitaler Medien, insbesondere Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting, problematischer Mediennutzung, Desinformation sowie jugendgefährdenden und
entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten
• Entwicklung transparenter schulischer Handlungsabläufe für Vorfälle mit Jugendmedienschutzbezug und Unterstützung der pädagogischen Leitung und Schulleitung bei deren pädagogischer Bearbeitung und Dokumentation
• Planung, Organisation und Evaluation von Informations-, Beratungs- und Präventionsangeboten für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte
• Zusammenarbeit mit den schulischen Beauftragten und Gremien, insbesondere in den Bereichen digitale Bildung, Prävention, Beratung, Datenschutz und Schulentwicklung
• Aufbau und Pflege von Kooperationen mit außerschulischen Beratungs-, Präventions- und Fachstellen sowie bedarfsgerechte Vermittlung an geeignete Ansprechpartner
• Beobachtung relevanter Entwicklungen im Bereich digitaler Medien und Jugendmedienschutz sowie adressatengerechte Aufbereitung und Weitergabe aktueller Informationen an die Schulgemeinde
• Initiierung und Begleitung von Fortbildungen und pädagogischen Austauschformaten für das Kollegium zu aktuellen Fragestellungen des Jugendmedienschutzes und der Medienerziehung
• Mitwirkung an der Weiterentwicklung schulischer Regelungen und Vereinbarungen zur Nutzung digitaler Endgeräte, Plattformen und Kommunikationsangebote unter pädagogischen Gesichtspunkten des Jugendmedienschutzes
• Unterstützung bei der curricularen Verankerung von Medienkompetenz, Prävention und Jugendmedienschutz in den Fächern und Jahrgangsstufen
• Evaluation der schulischen Maßnahmen zum Jugendmedienschutz und Ableitung geeigneter Entwicklungsziele für die weitere Schul- und Unterrichtsentwicklung
• Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt im Bereich „Medienschutz“

Unsere Anforderungen

Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen“ in der jeweils geltenden Fassung.

Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an Gymnasien mit zwei am Alten Kurfürstlichen Gymnasium unterrichteten Fächern mit Fakultas für die Sekundarstufe II
• Beförderungsreife zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
• erfolgreiche organisatorische Begleitung eines Projektes, in dem externe Partner einbezogen waren
• Ausbildung als Jugendmedienschutzbeauftragte bzw. Jugendmedienschutzbeauftragter oder ein vergleichbares Zertifikat
• hohe Planungs- und Organisationskompetenz
• Ausgeprägte Bereitschaft zu initiativem Handeln
• hohe Dialog- und Kommunikationskompetenz
• hohe Belastbarkeit
• hohes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
• Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da in diesem Bereich Frauen noch unterrepräsentiert sind.

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Unsere Angebote

Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Landesticket Hessen

Allgemeine Hinweise

Wichtige Anmerkungen:
- Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung,
Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I
Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
- Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
- Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle

Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.
Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).

Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.

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