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Oberstudienrätin/Oberstudienrat (w/m/d)

Gymnasium Philippinum Weilburg (35781)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
04.11.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Homepage der Schule: www.philippinum-weilburg.de

Ihre Aufgaben

Von der Bewerberin/dem Bewerber (w/m/d) wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Die Stelle ist mit der Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben im Bereich der Berufsorientierung in der Sekundarstufe I sowie der Leitung und Betreuung der Schülerfirma „gpw-Shop“ verbunden.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:
• Konzeption, Koordination, Evaluation und Weiterentwicklung der Berufsorientierung in der Sekundarstufe I,
• Planung und Organisation der Vorbereitung des Betriebspraktikums im Jahrgang 9 (Erstellung von Informations- und Vorbereitungsmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sowie Beratung und Unterstützung)
• Organisation und pädagogische Begleitung der vorbereitenden Berufsorientierungswoche im Jahrgang 9,
• Koordination der Zusammenarbeit mit Praktikumsbetrieben, außerschulischen Partnern, Eltern sowie den zuständigen schulischen Gremien,
• Entwicklung eines Konzepts zur Nutzung der Berufswahl-App und dessen Umsetzung in Kooperation mit der Schulkoordinatorin BO,
• Leitung der Schülerfirma „gpw-Shop“ (Betreuung der AG und der Geschäftsprozesse, Dokumentation und Präsentation der Arbeitsergebnisse sowie Weiterentwicklung des Konzepts der Schülerfirma)
• Abstimmung der Arbeitsfelder Berufsorientierung und Schülerfirma mit dem Schulprogramm und den schulinternen Curricula.
• Enge Kooperation mit der Schulkoordinatorin BO

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt für Gymnasien
• Langjährige Unterrichtserfahrung in den Sekundarstufen I und II
• Fakultas im Fach Politik und Wirtschaft und einem weiteren Fach aus dem Fächerkanon des Gymnasiums Philippinum

Die nachstehenden Kompetenzen und Qualifikationen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
• fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Berufs- und Studienorientierung, insbesondere in der Sekundarstufe I,
• Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Betriebspraktika, Projekttagen oder vergleichbaren schulischen Veranstaltungen,
• Kenntnisse in wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie in projekt- und handlungsorientiertem Lernen,
• Kenntnisse in der Arbeit mit Schülerfirmen oder vergleichbaren Schülerprojekten,
• Kenntnisse in der Mitarbeit in Schulentwicklungsprojekten
• ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten,
• sicheres und kooperatives Auftreten gegenüber Schülerinnen und Schülern, Eltern, Kollegium und außerschulischen Partnern,
• Fähigkeit zur eigenständigen Planung, Koordination und Evaluation von Arbeitsprozessen,
• Eigeninitiative und Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Schulprofils im Bereich Berufliche Orientierung und der Schülerfirma
• Bereitschaft zur Zusammenarbeit in schulischen Arbeitsgruppen und Gremien,
• Genderkompetenz

Unsere Angebote

Es erwartet Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes.
Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie in den Genuss des LandesTickets Hessen (zunächst bis Ende 2027). Mit diesem haben Sie nicht nur freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit, von montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Hinweise gemäß Einstellungserlass
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente hochzuladen.:
• Anschreiben zur Bewerbung,
• Lebenslauf,
• Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der anderen geforderten Qualifikationen,
• Gegebenenfalls Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (siehe Hinweis 1),
• Detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
• Nachweise über weitere Berufsausbildungen, Zusatzprüfungen usw.,
• Ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und
• Gegebenenfalls Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (siehe Hinweis 2)

Hinweis 1: Personen, die ihre zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen – spätestens bei der Abgabe der Bewerbung – bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), am Staatlichen Schulamt Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Anerkennung der Befähigung für ein Lehramt als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.

Hinweis 2: Lehrkräfte, die bereits als verbeamtete Lehrkräfte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. Lehrkräfte, die in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht verbeamtet), können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.

Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
• Die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
• Bei selbstständigen Schulen und OStR-Verfahren: Schulleiterin bzw. Schulleiter der ausschreibenden Schulen
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle

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