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Oberstudienrätin/Oberstudienrat (w/m/d)

Adolf-Reichwein-Gymnasium Heusenstamm (63150)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
19.11.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de

Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahl. Diese sind:

• das Hessische Schulgesetz
• die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter
• der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung.

Ihre Aufgaben

Aufgaben/Zuständigkeitsbereiche gem. Geschäftsverteilungsplan
• Zusammenführung bestehender Konzepte und Akteure durch Aufbau einer permanenten Kommunikationsstruktur zwischen Schulsozialarbeit, Schulseelsorge, den Beauftragten des Schutzkonzeptes sowie der Schulpsychologie des staatlichen Schulamtes, um Ab-läufe und Hilfeangebote zu optimieren. Hierzu gehört auch eine Synchronisation der Melde- und Interventionsketten zwischen Schule und Schulaufsicht.
• Etablierung eines Ablaufplanes, in dem klare Indikatoren enthalten sind, wann welcher Fall primär intern (z.B. durch Sozialarbeit, Schulseelsorge) gesteuert werden kann und wann die Schulpsychologie des Staatlichen Schulamtes oder andere externe Partner (z.B. Dezentrale Schule) zur Beratung hinzuzuziehen ist.
• Aufbau eines Hilfesystems für Betroffene, um eine intuitive, barrierefreie und bei Bedarf anonyme Orientierung im Hilfesystem zu ermöglichen (z. B. über Schulportal Hessen).
• Datenpflege und Systemaktualisierung im Sinne einer regelmäßigen technischen und inhaltlichen Überprüfung aller hinterlegten Notfallnummern, Verlinkungen, Ansprech-personen (intern und extern) sowie digitaler Hilfsangebote sowie Aktivierung und Vor-bereitung des Kriseninterventionsteams auf Großkrisen oder traumatische Ereignisse
• Beratungslehrkraft für psychische Gesundheit und ggf. Etablierung alternativer Konzepte und Maßnahmen

Unsere Anforderungen

Obligatorische stellenbezogene Voraussetzungen
• Lehramt an Gymnasien sowie Fakultas im Fach katholische Religion
• Mindestens 3-jährige Unterrichtserfahrung in der Sekundarstufe I und II

Erwünschte stellenbezogene Anforderungen und Kompetenzen
• Nachweise über Kenntnisse bzw. Erfahrungen hinsichtlich Trauerprozessen und Seel-sorge bei Kindern und Jugendlichen sowie im Umgang mit mentalen Belastungen im Jugendalter.
• Ausgezeichnete Gender- sowie interkulturelle Kompetenz, vor allem auch hinsichtlich unterschiedlicher religiöser Prägungen oder Sozialisationen.
• Genaue Kenntnis insbesondere über die für Ausübung der Tätigkeit notwendigen in-nerschulischen Kommunikationswege sowie den strukturellen Aufbau der bestehenden Abläufe.
• Nachgewiesene erfolgreiche Mitarbeit im Bereich der konzept- und prozessbasierten Schulentwicklungs- und Gremienarbeit sowie bei Projekten mit der Schulsozialarbeit. Damit einhergehend Kenntnisse bei der Evaluation implementierter Konzepte.

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen

Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

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