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Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben

Gymnasium Riedberg Frankfurt am Main (60438)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
13.10.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Ihre Aufgaben

Sicherheits- und Arbeitsschutz-Beauftragter:
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber übernimmt selbstständig herausgehobene Aufgaben im Bereich der Schulsicherheit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Krisenmanagements der Schule:
- Sicherheit & Prävention: Wahrnehmung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte/r der Schule gemäß § 22 SGB VII; regelmäßige Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen (z. B. in Fachräumen wie Chemie, Physik, Sport) in Abstimmung mit der Schulleitung und der Unfallkasse. Beratung der Schulleitung und des Kollegiums bzgl. schulischer Veranstaltungen. Weiterentwicklung des schulischen Sicherheitskonzeptes in Abstimmung mit der Schulleitung, der Schulhausverwaltung, den Fachbereichen sowie Polizei und Feuerwehr/externen Dienstleistern.
- Krisenmanagement & Notfallplanung: Fortschreibung, Koordination und Implementierung des schulischen Krisen- und Evakuierungsplans (Alarmpläne); Organisation, Protokollierung und Evaluation der gesetzlich vorgeschriebenen Räumungs- und Feuerschutzübungen.
- Arbeitsschutz & Gesundheit: Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Lehrerkollegium (Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für das Kollegium) sowie für das gesamte Schulpersonal; Zusammenarbeit mit dem betriebsärztlichen Dienst und den Fachkräften für Arbeitssicherheit.
- Erste Hilfe & Brandschutz: Organisation und Sicherstellung der Ersthelfer-Ausbildung sowie Koordination der Brandschutzhelfer im Schulgebäude. Einbindung des Schulsanitätsdienstes in das Sicherheitskonzept und den Schulalltag.
- Beratung & Fortbildung: Fachliche Beratung der Schulleitung und des Lehrerkollegiums bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen und Anschaffungen; Durchführung von schulinternen Unterweisungen zur Unfallverhütung. Beratung hinsichtlich der Beschulung schwer erkrankter Schülerinnen und Schüler in Abstimmung mit der Inklusionsbeauftragten und dem Beratungsteam.
Betriebspraktikum in der 9. Klasse:
Eigenständige Planung, Organisation und Durchführung des Betriebspraktikums in der Jahrgangsstufe 9, unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitssicherheit.
Berlinfahrt:
Eigenständige Planung, Organisation und Durchführung der jährlichen Jahrgangsfahrt der E-Phase nach Berlin mit dem Schwerpunkt Politik und Wirtschaft.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Gymnasien
- Fakultas im Fach Politik und Wirtschaft
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Fundierte Kenntnisse im Bereich des schulischen Arbeitsschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V1) sowie der spezifischen Richtlinien zur Schulsicherheit. Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung auf diesem Gebiet.
- Mehrjährige Erfahrung im Bereich der Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten sowie Kenntnisse der Örtlichkeiten und betrieblicher Abläufe.
- Nachgewiesene Kompetenzen und Kenntnisse im Bereich der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und des Notfallmanagements; dafür Erfahrungen im Bereich Veranstaltungstechnik und Veranstaltungssicherheit.
- Nachweis von Fortbildungen zu „Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schulen“ sowie die Bereitschaft, sich in diesem Bereich kontinuierlich fortzubilden.
- Erfahrungen beim Aufbau und der Leitung eines Schulsanitätsdienstes.
- Erfahrungen im Bereich der Arbeit mit schwerkranken Schülerinnen und Schülern, idealerweise Unterrichtserfahrungen im förderschulischen Bereich (Schule für Kranke).
- Mehrjährige Erfahrung bei der Planung und Durchführung von Jahrgangsfahrten
- Organisations- und Planungsgeschick: Nachgewiesene Fähigkeit zur strukturierten Bearbeitung komplexer Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben.
- Kommunikations- und Teamfähigkeit: Hohe Beratungskompetenz und Durchsetzungsvermögen
- Interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.

Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.

Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.

Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.

Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

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