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Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben

Wilhelm-Merton-Schule Frankfurt am Main (60385)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
09.10.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Ihre Aufgaben

Hinweise: Die genannten Aufgaben können bei Bedarf durch die Schulleiterin mittels Zielvereinbarungen konkretisiert werden. Eine Modifizierung der Aufgaben oder eine Übertragung anderer Aufgaben zu diesem Dienstposten durch die Schulleiterin ist möglich, wenn sich schulische Belange und/oder Rahmenbedingungen ändern.

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.

Mit der Übernahme der Stelle ist die Wahrnehmung der folgenden Aufgaben aktuell verbunden:
Die Weiterentwicklung der schulischen digitalen Angebote und der Förderung der Digital-Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind elementar für die zukunftsfähige berufliche Bildung an einer kaufmännischen beruflichen Schule. Der kritische Umgang mit Digitalität ist zum zentralen Element des Bildungs- und Erziehungsauftrages geworden. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die an der Wilhelm-Merton-Schule beschult werden. Insofern ist die Förderung der Digitalkompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit heterogenen sprachlichen Voraussetzungen, kultureller Herkunft und Bildungsniveaus zu berücksichtigen.

Sie sind verantwortlich für die Prozesse der Wilhelm-Merton-Schule zur Fortschreibung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Medienbildungs-Konzeptes. Insbesondere die Förderung des kritischen Umgangs mit Medien im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages und der Demokratiebildung in der WMS soll regelmäßig durch Fortbildungen sowie der Weiterentwicklung und Umsetzung von Unterrichtskonzepten sichergestellt werden.

Außerdem sind Sie für die Betreuung, Steuerung und Weiterentwicklung der Prozesse zum Einsatz des Schulportals Hessen zuständig. Dazu gehört auch die Information des Kollegiums und die Weiterentwicklung des Einsatzes der Anwendungen durch die Schülerinnen und Schüler.

Im Zusammenhang mit den o.g. Verantwortlichkeiten ergeben sich fallbezogen folgende Aufgaben
- Mitarbeit in der schulischen Steuerungsgruppe zu Steuerungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Schulprogramm im Schulentwicklungsfeld Medienbildung
- Bereitstellung regelmäßiger Fortbildungsangebote im Bereich Medien und Sicherstellung der Multiplikation im Kollegium in Zusammenarbeit mit dem/der Fortbildungsbeauftragten
- Steuerung, Organisation und Koordination der regelmäßigen Evaluation und Fortschreibung des Medienbildungskonzeptes
- Einbindung aktueller digitaler Anwendungen und Entwicklungen in die Schule und Verankerung im Medienbildungskonzept und Umsetzung im Unterricht z.B. Künstliche Intelligenz, Moodle
- Mitwirkung bei der Finanzierung und Budgetierung pädagogisch begründeter Ausstattungsbedarfe im Sinne des Medienbildungskonzeptes und Finanzierungsplanung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftsverteilungsplan bei geänderten Anforderungen in der Schule angepasst werden kann.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Beruflichen Schulen oder Lehramt an Gymnasien mit mind. 3-jähriger Unterrichtserfahrung an einer Berufsbildenden Schule
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. mind. 3-jährige Dienstzeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis im Schuldienst

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Ausgeprägte Medienkompetenz, nachgewiesen durch einschlägige Fortbildungen und Tätigkeiten, insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit dem Schulportal Hessen und Moodle
- Erfahrungen und Kenntnisse mit Medienbildungskonzepten
- Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement sowie in der Anwendung des Qualitätszyklus des Hessischen Referenzrahmens für Schulqualität
- Hohe kommunikative Kompetenzen aufgrund des Bedarfs an Abstimmung
- Hohe organisatorische Kompetenzen im Hinblick auf die Planung, Durchführung und Umsetzung der Prozesse zur Weiterentwicklung und Umsetzung des Medienbildungskonzeptes
- Hohe Innovationsfähigkeit, Motivation und Eigeninitiative, um Neuerungen aktiv in die Aufgabenwahrnehmung einbringen zu können
- Hohe Belastbarkeit und Priorisierungsfähigkeit, um die Organisation des verantworteten Bereichs effektiv und zielführend umzusetzen
- Hohe Teamfähigkeit bei der Arbeit mit dem Schulleitungsteam sowie mit dem Kollegium
- hohe interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.

Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.

Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.

Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.

Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

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