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Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben

Berufliche Schulen Berta Jourdan Frankfurt am Main (60318)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
27.10.2026
Vergütung
A14
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Ihre Aufgaben

Unterstützung der Schulleitung und der erweiterten Schulleitung bei der Koordination schulinterner Veranstaltungen und der Weiterentwicklung von kulturellen Projekten für die gesamte Schule. Sie umfasst die eigenständige Entwicklung und Koordination von kulturellen Angeboten, sowie die Unterstützung bei der Koordination schulischer Veranstaltungen und kultureller Beiträge. Wesentlicher Aufgabenbereich sind darüber hinaus die Koordination der Veranstaltungstechnik sowie der Aufbau und die Pflege schulischer und außerschulischer Kooperationen.
Zu der Aufgabe gehören:
- Eigenständige Koordination schulischer Veranstaltungen in Absprache mit den verantwortlichen Lehrkräften und den Abteilungsleitungen hinsichtlich der organisatorischen, kulturellen und technischen Planung, insbesondere von Schulfesten, Zeugnisübergaben, Abschlussveranstaltungen, Feiern und Offene Bühnen.
- Konzeption und Weiterentwicklung von Angeboten zur Stärkung von musikalischen und kulturellen Kompetenzen der Schulgemeinde.
- Organisation und Koordination von Proben, Auftritten und kulturellen Beiträgen für Schulveranstaltungen.
- Aufbau und Pflege schulischer und außerschulischer Netzwerke sowie Gewinnung geeigneter kultureller Kooperationspartner mit dem Schwerpunkt Musik.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an beruflichen Schulen oder Lehramt an Gymnasien verbunden mit dem Unterrichtsfach Musik.
- Mindestens 3-jährige Unterrichtserfahrungen in den Schulformen der BSBJ

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Ausgeprägte Selbstkompetenz, insbesondere hohe Zuverlässigkeit sowie ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein.
- Hohe kommunikative und beratende Kompetenzen.
- Hohe Kompetenz im strukturierten Arbeiten

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.

Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.

Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.

Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.

Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

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