Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben
Otto-Hahn-Schule Frankfurt am Main (60437)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 13.10.2026
- Vergütung
- A14
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Ihre Aufgaben
MINT-Koordination
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Aufgabenfeld III-Leitung, den Fachlehrkräften und Kooperationspartnern:
- Koordination von Aktivitäten der Otto-Hahn-Schule in Bezug auf MINT, auch in der Kooperation mit außerschulischen Partnern, in Zusammenarbeit und Absprache mit der Aufgabenfeld III-Leitung
- Individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des MINT-Angebots
-Teilnahme an Treffen im Rahmen des MINT-ec-Netzwerkes auf Rhein-Main- und Bundesebene
- Federführende Unterstützung bei der Erstellung von Berichten und Anträgen für den MINT-Schwerpunkt in Abstimmung mit der Aufgabenfeld III-Leitung
- Federführende Mitarbeit in der Weiterentwicklung und Dokumentation des schulischen MINT-Konzeptes
- Erstellung und Kommunikation eines Förder- und Forderkonzepts für den MINT-Bereich in allen Bildungsgängen der Otto-Hahn-Schule in Abstimmung mit der Aufgabenfeldleitung III, den Fachlehrkräften sowie anderen schulischen Arbeitsgruppen und Gremien
- Organisation bzw. Mitarbeit bei der Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen im MINT-Bereich für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, z.B. NaWi-Rallye, Tag der offenen Schule
- Mitarbeit in der Arbeitsgruppe MINT
Strahlenschutz
- Qualifikation zum Strahlenschutzbeauftragten oder die Bereitschaft diese zu erwerben
- Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten einer Schule
- Information des Kollegiums, insbesondere auch der naturwissenschaftlichen Fachschaften, zu aktuellen Sicherheitsthemen (in Kooperation mit dem Sicherheitsbeauftragten der Schule) und zu Fragen des Strahlenschutzes
Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftsverteilungsplan bei geänderten Anforderungen in der Schule angepasst werden kann.
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Gymnasien (1. und 2. Staatsexamen)
- Fakultas im Fach Physik (Sek. I und Sek. II)
- Bewährung im bisherigen Statusamt oder mindestens dreijährige Dienstzeit im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Fakultas in einem weiteren Fach des Aufgabenfelds III (Sek. I und Sek. II)
- nachweisbare Unterrichtstätigkeit an einer Kooperativen Gesamtschule
- pädagogische, unterrichtliche und curriculare Kompetenz
- Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Innovationskompetenz, Planungs- und Organisationskompetenz
- Teamfähigkeit, Beratungskompetenz
- Belastbarkeit
- Genderkompetenz- und interkulturelle Kompetenz
Unsere Angebote
Allgemeine Hinweise
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.
Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).