Sozialpädagogische Fachkraft (UBUS)
Mittelstufenschule Dichterviertel Wiesbaden (65187)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 02.11.2026
- Vergütung
- ausbildungsangemessen gem. TV-H
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Das Land Hessen sucht engagierte Personen, die ihre Schule aktiv mitgestalten und Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg unterstützen möchten.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde. Es bestehen 15 regionale Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden, welche die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen ausüben.
Hier können Sie konkrete Informationen über die Schule und das Schulprofil lesen:
mss-dichterviertel.de
Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm, den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal und insbesondere aus dem o.g. Erlass ergeben.
Es ist darauf zu achten, dass sich die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft weder mit den originären Aufgaben einer Lehrkraft (s. Beschluss der Kultusministerkonferenz „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute – Fachleute für das Lernen“ vom 5. Oktober 2000) noch mit den Aufgaben der Schulsozialarbeit nach SGB VIII überschneiden. Vielmehr sollen die Aufgaben der unterschiedlichen Professionen zu einem gemeinsamen pädagogischen Konzept beitragen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte erteilen nicht selbstständig Unterricht, sondern unterstützen entsprechend ihrer Profession die Lehrkräfte in der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit (§ 86 Abs. 1 und 4 HSchG).
Die in Nr. 2 der Richtlinie für USF unter Nr. 2 genannten möglichen Arbeitsfelder werden um zusätzliche Tätigkeitsbereiche erweitert, die den Bedarfen der Schulen entsprechen.
Zur Verstärkung unseres multiprofessionellen Teams suchen wir ab sofort eine engagierte UBUS-Kraft (m/w/d), die unsere Schule mit sozial herausforderndem Umfeld in der pädagogischen Arbeit unterstützt.
- Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in sozial-emotional schwierigen Situationen
- Beratung von Eltern in Erziehungsfragen und Beratung von Schülerinnen und Schülern
- Unterstützung bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG oder bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
- Präventive und intervenierende Arbeit bei Schulabsentismus, inklusive Einzelfallbegleitung und Entwicklung individueller Lernpläne
- Unterstützung im Unterricht
- Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Schulkultur
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
- Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
- Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
- Tätigkeiten im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
- Empathiefähigkeit
- ausgeprägte Beratungskompetenz
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Flexibilität
- Genderkompetenz
- Interkulturelle Kompetenz
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
Unsere Angebote
Eine Einstellung erfolgt im unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis.
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Einzelheiten sind in folgendem Erlass geregelt:
01.07.2018 Az.: I.3-950.430.002-00126 – Gült.-Verz. 7200 -
Das Land Hessen bietet
- ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld im Schuldienst des Landes Hessen mit der Möglichkeit zur Erweiterung bereits vorhandener Berufserfahrung.
- eine attraktive Vergütung anhand des TV-H (Tarifvertrag des Landes Hessen).
- Arbeiten in multiprofessionellen Teams
- vermögenswirksame Leistungen
- die kostenfreie Nutzung des Landestickets bis zunächst Ende 2026.
Allgemeine Hinweise
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über den Eingang Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) über das Bewerberportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Sofern Sie Ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, fügen Sie bitte eine entsprechende Anerkennung Ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nur dann zurückgesendet, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.
Zur weiteren Kontaktaufnahme achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail und Handynummer). Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen wird eine automatisierte Eingangsbestätigung versandt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen vorab gerne folgende Personen zur Verfügung:
- die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
- ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.