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Justizfachangestellten

Justizfachangestellte führen die Geschäftsstellen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, bearbeiten Akten, Ladungen und Zustellungen und protokollieren Verhandlungen.

57 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Justizfachangestellten verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.850 € 3.050 € 3.250 € 36.600 €
Mit Berufserfahrung 3.150 € 3.400 € 3.600 € 40.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.450 € 3.650 € 3.900 € 43.800 €

Grundlage ist der TV-L mit den Entgeltgruppen E5 und E6 in den Serviceeinheiten, in einzelnen Funktionen darüber, jeweils nach Erfahrungsstufen. Da der Tarif die Entwicklung vorgibt, ist die Spanne eng; eine Jahressonderzahlung kommt hinzu und ist nicht eingerechnet.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Justizfachangestellte sind die Verwaltungsfachkräfte der Justiz. Sie arbeiten in den Serviceeinheiten von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften und sorgen dafür, dass Verfahren formal richtig laufen: Eingänge erfassen, Akten anlegen und führen, Termine vorbereiten, Ladungen und Zustellungen veranlassen, Beschlüsse und Urteile ausfertigen, Rechtskraft vermerken und Kosten ansetzen. Viele dieser Aufgaben erledigen sie als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle mit eigener Verantwortung, nicht bloß als Schreibkraft des Richters.

Die Arbeit ist in einem Umbruch. Die elektronische Akte wird in der Justiz schrittweise verpflichtend, und Justizfachangestellte sind diejenigen, die den Umstieg im Alltag tragen: eingehende Papierpost scannen, elektronische Eingänge von Anwälten und Behörden zuordnen, Dokumente elektronisch signieren und versenden. Das verlangt Sorgfalt, denn ein falsch zugeordneter Schriftsatz oder eine versäumte Frist kann ein Verfahren verzögern. In Sitzungen führen Justizfachangestellte teilweise das Protokoll.

In diesem Bestand sind alle Anzeigen Ausbildungsplätze, ausgeschrieben von Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Das Profil beschreibt trotzdem den ausgelernten Beruf, und die Gehaltsstufen gelten für Justizfachangestellte nach der Prüfung. Die Ausbildung ist eine der wenigen, in denen der Staat selbst ausbildet und in aller Regel für den eigenen Bedarf, sodass die Übernahme nach bestandener Prüfung üblich ist, wenn auch nicht garantiert.

Der Beruf bietet, was im öffentlichen Dienst typisch ist: feste Arbeitszeiten ohne Schicht- und Wochenenddienste, Gleitzeit, gute Teilzeitmöglichkeiten und Sicherheit. Die Kehrseite sind begrenzte Gehaltsspielräume und ein Arbeitsaufkommen, das in manchen Gerichten deutlich über der Personalausstattung liegt. Aufstiegswege führen in den Justizfachwirt im Beamtenverhältnis oder über ein duales Studium in die Rechtspflegerlaufbahn.

Aufgaben

  • Eingänge erfassen und Verfahrensakten führen
  • Termine vorbereiten, Ladungen und Zustellungen veranlassen
  • Beschlüsse und Urteile ausfertigen und versenden
  • Rechtskraft- und Fristvermerke anbringen
  • Gerichtskosten ansetzen und Kostenrechnungen erstellen
  • Elektronische Akte und Posteingänge bearbeiten
  • Auskünfte an Beteiligte, Anwälte und Behörden geben
  • Sitzungen protokollieren

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Justizfachangestellten
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sorgfalt, Verschwiegenheit und Fristbewusstsein
  • Sicherer Umgang mit Fachanwendungen und elektronischer Akte
  • Freundlicher, klarer Umgang mit Bürgern
  • Einwandfreies Führungszeugnis

Wo man arbeitet

  • Amtsgerichte
  • Land- und Oberlandesgerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Fachgerichte wie Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte
  • Justizministerien und Justizvollzugsverwaltung

Der Weg in den Beruf

Dreijährige duale Ausbildung mit praktischen Abschnitten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und Unterricht an der Berufsschule, abgeschlossen vor der zuständigen Stelle der Justiz. Verlangt wird meist der Mittlere Schulabschluss. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem TVA-L BBiG der Länder. Nach der Ausbildung führt die Laufbahnprüfung zum Justizfachwirt in das Beamtenverhältnis; mit Abitur oder Fachhochschulreife ist das duale Studium zum Rechtspfleger der nächste Schritt.

Offene Stellen als Justizfachangestellten

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