Eine Initiativbewerbung ist eine Bewerbung ohne Anzeige. Damit fällt der halbe Text weg, den eine Ausschreibung sonst liefert: die Aufgabe, der Umfang, der Einstiegstermin, die Begründung, warum gerade jetzt jemand gesucht wird. Alles das müssen Sie selbst mitbringen, und daran entscheidet sich, ob die Bewerbung gelesen oder abgelegt wird.
Wann sie Aussicht hat
Die Initiativbewerbung funktioniert dort, wo der Bedarf existiert, aber noch nicht in einer Anzeige steht. Vier Konstellationen kommen dafür regelmäßig vor.
Kleine und mittlere Betriebe ohne Personalabteilung. Wer 15 bis 80 Leute hat, schreibt eine Stelle erst aus, wenn der Druck groß ist, und hätte vorher schon jemanden genommen. Hier liest häufig der Inhaber selbst.
Betriebe, die dauerhaft suchen. Wenn ein Arbeitgeber seit Monaten Servicetechniker, Zusteller, Pflegekräfte oder Verkaufspersonal ausschreibt, liegt der Engpass nicht an einer einzelnen Stelle. Dort ist eine Initiativbewerbung im Grunde eine Bewerbung auf die nächste Ausschreibung, nur früher.
Betriebe mit sichtbarem Wachstum. Neue Filiale, neue Halle, übernommener Wettbewerber, gewonnener Großauftrag. Der Personalbedarf entsteht Wochen vor der Anzeige.
Ein zugeschnittenes Profil. Wer eine ungewöhnliche Kombination mitbringt - Pflegeexamen und Abrechnung, Elektrotechnik und Englisch, Lager und Zoll -, findet dafür selten eine passende Anzeige, aber oft einen passenden Betrieb.
Zum Zeitpunkt: Der Januar und der Zeitraum nach der Sommerpause sind erfahrungsgemäß die Wochen, in denen Budgets und Stellenpläne des laufenden Jahres feststehen und Einstellungen freigegeben werden. Wer sich vier Wochen vorher meldet, liegt auf dem Tisch, wenn die Entscheidung fällt. Das ist eine Heuristik und keine Regel, aber sie kostet nichts.
Wann sie sinnlos ist
Der ehrliche Teil: Bei großen Arbeitgebern mit Bewerberportal landet die Initiativbewerbung meist im selben Trichter wie jede andere Bewerbung. Sie wählen dort eine Kategorie aus, laden die Unterlagen hoch, und der Vorgang wartet auf eine Anforderung aus einer Fachabteilung, die keine offene Stelle hat. Bewegung kommt in solche Vorgänge selten. Wie diese Systeme arbeiten und was Sie daran beeinflussen können, steht in Bewerberportale.
Ebenfalls wenig ergiebig: Behörden und Betriebe mit Stellenplan, weil dort erst eine Stelle bewilligt sein muss, bevor jemand eingestellt werden kann. Personaldienstleister, die ohnehin fortlaufend Profile sammeln. Und jeder Arbeitgeber, der auf seiner Seite ausdrücklich schreibt, dass unaufgeforderte Bewerbungen nicht bearbeitet werden.
Und noch eine Einschränkung, die selten dazugesagt wird: Wenn der Betrieb gerade eine passende Stelle ausgeschrieben hat, ist die Initiativbewerbung die schwächere Variante. Bewerben Sie sich dann auf die Anzeige.
Den Bedarf selbst benennen
Das ist der Unterschied zu jeder anderen Bewerbung. Eine Anzeige sagt, was gebraucht wird; hier sagen Sie es. Dazu brauchen Sie eine Beobachtung über den Betrieb und einen Satz, der daran anknüpft.
Ungeeignet: „Hiermit bewerbe ich mich initiativ um eine Stelle in Ihrem Unternehmen." Das nennt keinen Bedarf, sondern nur ein Bedürfnis.
Brauchbar: „Sie haben im Frühjahr den zweiten Standort in Neuss eröffnet und suchen seit Juni Servicetechniker für den Raum Düsseldorf. Ich bin gelernter Mechatroniker, seit vier Jahren im Außendienst, kenne die Anlagenreihe aus dem Wartungsgeschäft und wohne 20 Minuten entfernt."
Vier Bausteine stecken darin: eine überprüfbare Beobachtung, die Verbindung zu Ihrem Beruf, ein Beleg mit Zeitraum und ein praktischer Punkt wie Entfernung oder Verfügbarkeit. Woher die Beobachtung kommt, ist zweitrangig: Firmenseite, Presse, eine Filialeröffnung, eine Ausschreibung, die vor sechs Wochen lief. Wer dabei nach Branchen sucht, kommt über die Berufsfelder weiter, etwa über die Arbeitgeber im Handwerk und in der Produktion - das größte Feld dieses Portals mit knapp einem Fünftel aller Anzeigen.
Nennen Sie außerdem, was Sie suchen. Eine Initiativbewerbung ohne Angabe von Umfang, Bereich und frühestem Eintritt erzeugt Arbeit beim Empfänger, und Arbeit erzeugt Ablage.
Den Ansprechpartner finden
Eine Initiativbewerbung an info@ ist eine Bewerbung an niemanden. Drei Wege führen zu einem Namen.
Die Firmenseite: Impressum, Seite „Team" oder „Über uns", Stellenseiten mit Kontaktangabe. Bei kleineren Betrieben steht der Geschäftsführer im Impressum und ist die richtige Adresse.
Die letzte Ausschreibung des Betriebs: Dort steht oft eine Durchwahl und der Name der Person, die für Bewerbungen zuständig ist. Diese Angabe gilt weiter, auch wenn die Stelle besetzt ist.
Der Anruf: „Guten Tag, ich möchte mich unaufgefordert bewerben - an wen richte ich die Unterlagen, und ist das bei Ihnen überhaupt erwünscht?" Zwei Fragen, eine Minute. Die Antwort spart Ihnen im schlechten Fall die ganze Bewerbung, im guten liefert sie Name, Adresse und eine Vorinformation über den Bedarf. Rufen Sie nicht zwischen 8 und 9 Uhr an und nicht am Freitagnachmittag.
Wie die Unterlagen aussehen
Derselbe Umfang wie sonst: Anschreiben auf einer Seite, Lebenslauf auf ein bis zwei Seiten, Zeugnisse und Nachweise als Anhang. Der Unterschied liegt nur im ersten Absatz, der den Bedarf setzt statt die Anzeige zu nennen. Wie die übrigen Absätze aufgebaut sind, steht in Anschreiben schreiben; für die Stationen gilt derselbe Aufbau wie in Lebenslauf und Aufbau.
Die Frage nach dem Weg beantwortet der Betrieb, nicht die Höflichkeit. Wo eine E-Mail-Adresse einer Person bekannt ist, ist die E-Mail richtig. Wo ein Bewerberportal besteht, führt kein Weg daran vorbei, auch wenn die Aussichten dort schlechter sind. Die Bewerbungsmappe auf Papier ist nur noch bei kleinen Betrieben üblich, die selbst danach fragen - und Bewerbungen, die Sie persönlich vorbeibringen, landen an der Pforte, wenn niemand von Ihnen weiß.
Drei Dinge lohnen sich hier besonders. Erstens ein Betreff, der die Sache benennt: „Unaufgeforderte Bewerbung als Servicetechniker, Raum Düsseldorf, ab 1. Dezember". Zweitens ein Datum, ab dem Sie können, weil der Empfänger sonst nicht planen kann. Drittens eine PDF-Datei statt fünf Anhängen, benannt mit Ihrem Namen.
Zur Aufbewahrung: Ihre Unterlagen werden für das Bewerbungsverfahren verarbeitet und danach gelöscht, in der Praxis meist nach etwa sechs Monaten. Der Grund für diese Dauer ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Ein Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 4 AGG muss binnen zwei Monaten geltend gemacht werden, die Klage folgt nach § 61b Abs. 1 ArbGG innerhalb von drei Monaten danach. Wer in einen Bewerberpool aufgenommen werden soll, muss dem zustimmen; Sie können das ausdrücklich anbieten, und bei einer Initiativbewerbung ist das sinnvoll.
Nachfassen nach zwei Wochen
Zwei Wochen sind die brauchbare Wartezeit. Früher wirkt es drängend, später ist die Bewerbung aus dem Blick. Fassen Sie nach, wenn Sie einen Namen haben, und zwar telefonisch, mit einer kurzen E-Mail als Rückfallebene.
Der Anruf hat drei Sätze: wer Sie sind, wann Sie was geschickt haben, und eine Frage, die sich beantworten lässt - „Ist die Bewerbung angekommen, und wann könnte ich mit einer Rückmeldung rechnen?" Keine Nachfrage nach dem Grund einer Absage, solange keine Absage vorliegt. Wenn die Antwort lautet, dass derzeit nichts frei ist, fragen Sie nach einem Zeitpunkt, zu dem sich das ändern könnte, und ob Ihre Unterlagen bis dahin vorgemerkt werden dürfen. Beides sind Türen, die offen bleiben.
Einmal nachfassen ist richtig, zweimal ist die Grenze, dreimal schadet. Was in dieser Phase sonst hilft, behandelt nach der Bewerbung nachfassen.
Was Sie erwarten können
Initiativbewerbungen haben eine niedrigere Trefferquote als Bewerbungen auf Anzeigen, und das liegt in der Natur der Sache: Sie bewerben sich auf eine Vermutung. Dafür ist die Konkurrenz kleiner, und in einem Betrieb, der gerade jemanden braucht, aber noch keine Anzeige geschaltet hat, sind Sie der einzige Vorgang auf dem Tisch. Zehn zugeschnittene Initiativbewerbungen an ausgewählte Betriebe bringen mehr als fünfzig gleichlautende.
Und der naheliegende Weg bleibt daneben offen: In diesem Portal stehen rund 5.850 Anzeigen von etwa 2.130 Arbeitgebern in 16 Berufsfeldern. Eine Initiativbewerbung ersetzt das nicht, sie ergänzt es - insbesondere dort, wo Sie den Arbeitgeber schon kennen und nur die passende Ausschreibung fehlt. Bewerbungen laufen in beiden Fällen direkt beim Arbeitgeber, nicht über das Portal. Wer sich beim eigenen Arbeitgeber auf eine noch nicht ausgeschriebene Aufgabe bewirbt, findet die Besonderheiten in interne Bewerbung.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.