Direktor/in (m/w/d) an einer Gesamtschule als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Gesamtschule mit Oberstufe
Otto-Hahn-Schule Frankfurt am Main (60437)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 20.10.2026
- Vergütung
- A15 AZ
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Ihre Aufgaben
- Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des organisatorischen Konzepts einer Kooperativen Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe und dem Ganztagsprofil 2
- Erstellung von Stunden-, Vertretungs-, Aufsichts- und Raumplänen in Abstimmung mit dem Leiter der Gymnasialen Oberstufe und den Stufenleitungen der Jahrgänge 5-10
- administrative Umsetzung von schulischen Veranstaltungen inkl. Verwaltung der Schulfahrten und Unterrichtsgänge
- Verantwortliche Organisation des Personaleinsatzes im Bereich „Verlässliche Schule“ (Akquise, Einsatz und Abrechnung der VSS-Kräfte)
- organisatorische Umsetzung der zentralen Abschlussprüfungen und des Landesabiturs in Kooperation mit den Stufenleitungen und dem Leiter der Gymnasialen Oberstufe
- Mitarbeit bei der Personalentwicklung der Schule (Stellenausschreibungen, Vorstellungsgespräche)
- Mitarbeit bei der Überwachung der schulischen Budgets
- Mitarbeit und Leitung von schulischen Steuer- und Arbeitsgruppen
- Mitarbeit im schulischen Krisenteam
- Mitarbeit bei der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst
- Zusammenarbeit mit den Partnern der Schule, z.B. Pädagogische Mittagsbetreuung, Jugendhilfe in der Schule, örtliche Vereine, Musikschule
- Vertretung der Schule in der Öffentlichkeit, z. B. Teilnahme an Informationsabenden,
Veranstaltungen des Schulträgers, an Empfängen der Stadt und des Stadtteils etc.
- Führung von Beratungs- und dienstlichen Gesprächen mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern und städtischem Personal
- Übernahme weiterer Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan und in Absprache mit den Mitgliedern der Schulleitung
- Begleitung der baulichen- und Ausstattungsmaßnahmen im Zuge der anstehenden Schulsanierung
Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftsverteilungsplan bei geänderten Anforderungen in der Schule angepasst werden kann.
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Haupt- und Realschulen oder Lehramt für Gymnasien
- Nachweisbare mind. zweijährige erfolgreiche Unterrichtstätigkeit in verschiedenen Bildungsgängen und Jahrgangsstufen
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit
- Bewährt in der Wahrnehmung einer schulischen Funktionsstelle oder einer OSTR-Beförderungsstelle zur Unterstützung der Schulleitung
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere Erfahrungen in der Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben gem. Geschäftsverteilungsplan (z.B. in der Planung und Organisation des Schuljahres durch Erstellen der Unterrichtsverteilung etc.)
- umfassende Kenntnisse der zentralen pädagogischen, organisatorischen und schulrechtlichen Regelungen
- Organisations- und Planungskompetenz
- Budgetkompetenz
- Medienkompetenz, hier auch sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office
- nachweisbare Kenntnisse in der Nutzung der Verwaltungssoftware LUSD sowie der Stundenplansoftware gp-Untis
- Ausgeprägte Teamfähigkeit bei der Zusammenarbeit innerhalb der Schulleitung
- Kommunikations- sowie Konfliktfähigkeit, um z.B. Beratungsgespräche und dienstliche Gespräche zu führen, aber auch problematische Gesprächssituationen bewältigen zu können
- Belastbarkeit und Flexibilität bei der Bewältigung gleichzeitig anfallender Aufgaben
- Integrations- und Konfliktfähigkeit bei der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Interessengruppen der Schulgemeinde
- Motivationsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit dem Kollegium bei gleichzeitiger Rollenklarheit im Leitungshandeln
- Innovationsfähigkeit, um die schulische Qualitätsentwicklung vorantreiben zu können
- Fähigkeit, die Schule nach außen kompetent zu vertreten
- interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz
Unsere Angebote
Allgemeine Hinweise
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.
Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).