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Studiendirektor/in (m/w/d) als die ständige Vertreterin / der ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern

Berufliche Schulen Berta Jourdan Frankfurt am Main (60318)

Feste Anstellung Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
26.10.2026
Vergütung
A15 AZ
Vertrag
Unbefristet

Über uns

Ihre Aufgaben

Als stellvertretende Schulleitung unterstützen Sie die Schulleitung bei der pädagogischen, organisatorischen und personellen Führung und Weiterentwicklung der Schule. Sie übernehmen im Rahmen der Geschäftsverteilung der Schulleitung eigene Verantwortungsbereiche, wie u.a. die Weiterentwicklung der gesamten Ausbildungen im sozialpädagogischen Bereich. Ihre Aufgabe ist es, die Abteilungsleitungen konzeptionell zu unterstützen sowie die Vernetzung von Schule, Praxiseinrichtungen und allen weiteren Kooperationspartnern voranzutreiben und die Schule in unterschiedlichen Gremien zu vertreten.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung Sozialwesen/Sozialpädagogik.
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Nachgewiesene Kompetenzen in der Koordination von Evaluationen im Rahmen von Q2E innerhalb des Qualitätsmanagementsystems einer selbstständigen beruflichen Schule.
- Kenntnisse der Anforderungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Zertifizierung nach AZAV für die Fachschulen für Sozialwesen in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege sowie für die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz.
- Erfahrungen in der Beratung, Koordination und Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Darmstadt/Dieburg im Zusammenhang mit Anpassungsmaßnahmen nach dem HBQFG im Berufsfeld Sozialwesen.
- Kenntnisse und sichere Anwendung schulischer Verwaltungsverfahren und -programme, insbesondere LUSD und UNTIS, sowie Kenntnisse im Budgetwesen einer selbstständigen beruflichen Schule.
- Teilnahme an einer Qualifizierungsreihe für zukünftige Leitungskräfte (QSH).
- Nachgewiesener partizipativer und kooperativer Führungsstil sowie ausgeprägte Integrations- und Konfliktfähigkeit und ein differenziertes und klares Rollenbewusstsein.
- Offenes und positives Auftreten sowie sehr gute Kommunikations-, Team-, Empathie- und Motivationsfähigkeit.
- Ausgeprägte Genderkompetenz als Grundlage einer zukunftsorientierten Schul- und Personalentwicklung.
- Ausgeprägte Innovationsfähigkeit und Eigeninitiative zur kontinuierlichen Weiterentwicklung von Schule sowie konzeptionelles Denken und strategische Kompetenz.
- Langjährige, umfassende Kenntnisse der Strukturen und Anforderungen der an der Schule vertretenen Ausbildungs- und Schulformen im Berufsfeld Sozialwesen sowie nachgewiesene Erfahrungen in deren Weiterentwicklung und inhaltlicher Verzahnung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Umfassende Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Eingliederungshilfe zur Wahrnehmung der mit der stellvertretenden Schulleitung verbundenen Leitungsaufgaben für die Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Heilerziehungspflege.

Unsere Angebote

Allgemeine Hinweise

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.

Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.

Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.

Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.

Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

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