Förderschullehrerin/Förderschullehrer als Stufenleiterin/Stufenleiter an einer Förderschule - Grundstufe (w/m/d)
Albert-Schweitzer-Schule Limburg a. d. Lahn (65549)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 12.10.2026
- Vergütung
- A13 AZ
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Homepage der Schule - www.albertschweitzerschule-limburg.de
Ihre Aufgaben
• Eigenverantwortliche Leitung der Grundstufe
• Eigenverantwortliche Übernahme administrativer sowie organisatorischer Schulverwaltungsaufgaben (z. B. Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplan im Grundstufenbereich, Schulaufnahmegespräche, Gestaltung von Übergängen)
• Aktive Mitarbeit bei der qualitativen Weiterentwicklung von Schulentwicklungsschwerpunkten
• Eigenverantwortliche Repräsentation der Grundstufe in der Öffentlichkeit
• Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte im Hinblick auf herausfordernde Verhaltensweisen
• Aktive Mitarbeit bei der Organisation der Diagnostik
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zu Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (LER) sowie dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (EMS)
• mehrjährige Erfahrung im inklusiven Unterricht mit Förderschwerpunkt sozial emotionale Entwicklung und Lernen
Die nachstehenden Kompetenzen und Qualifikationen sind erwünscht:
Kenntnisse …
• in Verwaltungs- und Schulrecht
• Fundierte Kenntnisse im Bereich Diagnostik und des Erlasses vom 13. Oktober 2021 („Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in allen Förderschwerpunkten“)
Erfahrung …
• in der qualitativen Weiterentwicklung von Schulentwicklungsschwerpunkten
• in der Gestaltung der Übergänge (Kindergarten/ Vorklasse; Grundschule/ Förderschule)
• in der Beratung von Lehrkräften
• in der Durchführung von Elterngesprächen
• Fähigkeit zur Repräsentation der Grundstufe in der Öffentlichkeit
• Genderkompetenz
• Planungs- und Organisationsfähigkeit
• Konfliktfähigkeit
• Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
• Fähigkeit zu Innovation und Initiative
Unsere Angebote
Es erwartet Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes.
Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie in den Genuss des LandesTickets Hessen (zunächst bis Ende 2026). Mit diesem haben Sie nicht nur freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit, von montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Hinweise gemäß Einstellungserlass
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente hochzuladen.:
• Anschreiben zur Bewerbung,
• Lebenslauf,
• Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der anderen geforderten Qualifikationen,
• Gegebenenfalls Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (siehe Hinweis 1),
• Detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
• Nachweise über weitere Berufsausbildungen, Zusatzprüfungen usw.,
• Ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und
• Gegebenenfalls Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (siehe Hinweis 2)
Hinweis 1: Personen, die ihre zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen – spätestens bei der Abgabe der Bewerbung – bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), am Staatlichen Schulamt Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Anerkennung der Befähigung für ein Lehramt als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.
Hinweis 2: Lehrkräfte, die bereits als verbeamtete Lehrkräfte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. Lehrkräfte, die in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht verbeamtet), können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.
Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
• Die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
• Bei selbstständigen Schulen und OStR-Verfahren: Schulleiterin bzw. Schulleiter der ausschreibenden Schulen
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle