Oberstudienrätin/Oberstudienrat (m/w/d)
Berufliche Schulen Korbach und Bad Arolsen Korbach (34497)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 19.10.2026
- Vergütung
- A14
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
https://bs-korbach.de
Ihre Aufgaben
Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Ihre Aufgaben
Die Aufgaben der zukünftigen Stelleninhaberin bzw. des zukünftigen Stelleninhabers umfassen insbesondere:
• Koordination und Steuerung des Qualitätsmanagements
- Leitung der Q-Gruppe
- Kontinuierliche Pflege und operative Umsetzung des hessischen Qualitätskonzepts für berufliche Schulen (Q2E)
- Aufbau, Strukturierung und Aktualisierung des Qualitätshandbuchs sowie die transparente Dokumentation von schulischen Standardprozessen
• Evaluation und Datenerhebung
- Konzeption von Feedbackkulturen
- Planung, Durchführung und Auswertung schulinterner Datenerhebungen
- Aufbereitung und Analyse von Evaluationsdaten
• Begleitung externer Überprüfungen
- Organisatorische und inhaltliche Vorbereitung auf die externe Schulevaluation
- Unterstützung der Schulleitung bei der Ableitung von Zielvereinbarungen und Maßnahmeplänen aus den Ergebnissen der externen Evaluation
- Organisation und Durchführung aller Audits nach AZAV
• Beratung und Schulung
- Regelmäßige Berichterstattung an die Schulleitung über den aktuellen Stand des QMS
- Organisation und Durchführung von internen Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Qualitäts- u. Unterrichtsentwicklung
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben- und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an beruflichen Schulen oder Gymnasien
• Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen bzw. zu einem anderen Bundesland stehen.
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
• hohe Planungs- und Organisationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch die erfolgreiche Übernahme schulischer Ämter sowie durch die Vorbereitung und Begleitung von Evaluations- und Zertifizierungsmaßnahmen an einer Schule
• hohe Team- und Kommunikationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen in der Mitarbeit in schulischen Gremien einer selbständigen beruflichen Schule
• die Fähigkeit zur Mitarbeit bei der Umsetzung schulischer Vorhaben und Projekte, vorzugsweise nachgewiesen durch die konzeptuelle Mitarbeit in einer schulischen Qualitätsmanagement-Gruppe zur Steuerung des schulischen Qualitätsmanagements sowie durch die erfolgreiche Mitarbeit bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluation von Zielvereinbarungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
• Genderkompetenz
Unsere Angebote
Allgemeine Hinweise
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.