Oberstudienrätin/Oberstudienrat (w/m/d)
Berufliche Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen Gelnhausen (63571)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 08.10.2026
- Vergütung
- A14
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Die Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen sind Hessens größtes berufliches Schulzentrum mit rund 3200 Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden. Die Schule versteht sich als „vielfältig, wertschätzend und gut vernetzt in der Region“.
Es besteht ein umfangreiches Angebot an beruflichen Vollzeitschulformen, unter anderem mit kaufmännischen, sozialpädagogischen oder technischen Schwerpunkten. Darüber hinaus werden Auszubildende in über 30 industriellen und handwerklichen Ausbildungsberufen an der Schule beschult.
www.bs-gelnhausen.de
Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber (w/m/d) wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Mit der Übernahme der Stelle ist die Wahrnehmung der folgenden zusätzlichen Aufgaben verbunden:
Koordination der Fachschule für Technik in der Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik, insbesondere:
• Unterstützung der Abteilungsleitung bei der Erstellung und Eingabe des Stunden- und Vertretungsplanes im Planungstool Untis
• Erstellung von Jahres-, Abschluss- und Abgangszeugnissen
• Koordination der Erstellung von Prüfungsvorschlägen für die Abschlussprüfungen sowie Mitwirkung bei der Betreuung der Projektarbeiten sowie bei der Organisation der Kolloquien und Abschlussprüfungen
• Mitwirkung bei Fortbildungs-, Beschaffungs-, Kooperations-, Netzwerk- und Werbeaktivitäten.
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber (w/m/d) ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABl. 3/2026, S. 88).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt für berufliche Schulen
• langjährige Unterrichtserfahrung (mindestens drei Jahre) an einer Fachschule für Technik, Fachrichtung Maschinentechnik oder Kunststoff- und Kautschuktechnik.
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
• unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Medienkompetenz
• Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
• Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
• soziale Kompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.
Unsere Angebote
Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Personennah- und Regionalverkehrs in Form einer persönlichen, nicht übertragbaren Fahrkarte mit der Bezeichnung Landesticket Hessen.
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei der Auswahl mit gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter https://stellensuche.hessen.de erfolgen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber (w/m/d) diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber (w/m/d) eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entsprechend.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner (w/m/d) zur Verfügung:
• Herr Rainer Flach (Schulleiter der Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises)
• Frau Carmen Heim, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
der Lehrkräfte
• Herr Christian Krömer, Gesamtschwerbehindertenvertretung
der Lehrkräfte.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Weitere Hinweise zu Ausschreibungen von Beförderungsstellen (Oberstudienrats- und Funktionsstellenbesetzungsverfahren) entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
https://kultus.hessen.de/Ueber-uns/Stellenangebote/Befoerderungsstellen