Oberstudienrätin/Oberstudienrat (w/m/d)
Westerwaldschule Driedorf (35759)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 10.11.2026
- Vergütung
- A14
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Homepage der Schule: www.westerwaldschule.de
Ihre Aufgaben
- Wahrnehmung der Aufgabe einer/eines Sicherheitsbeauftragten
- Wahrnehmung der Aufgabe einer/eines Brandschutzbeauftragten
- Mitarbeit im schulischen Krisenteam
- Information und Beratung des Kollegiums in Fragen der Sicherheit und des Arbeitsschutzes
- Organisation von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz (insbesondere Ersthelfer und Brandschutzhelfer)
- Organisation, Koordination und Dokumentation der jährlich verpflichtenden Gefährdungsunterweisungen für Lehrkräfte und Beschäftigte in Zusammenarbeit mit
- Sensibilisierung der Schulgemeinschaft für sicherheitsgerechtes Verhalten durch Information und Beratung
- Zusammenarbeit mit externen Stellen wie der Unfallkasse Hessen, dem Schulträger, Fachkräften für Arbeitssicherheit (MAS), der örtlichen Feuerwehr und dem DRK
- Gesamtleitung, Koordination und Weiterentwicklung des Schulsanitätsdienstes
- Koordination des Projekts „Hessen führt Reanimationsunterricht in 7. Klassen ein“
- Organisation und Durchführung des Wettbewerbs „Jugend-debattiert“
- Organisation LRS
- Beratung von Kollegium, Schulleitung und Eltern zu Fördermaßnahmen LRS
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zu Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt Deutsch
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung in den Schulformen einer (integrierten) Gesamtschule
- Hohes Maß an Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, vorzugsweise nachgewiesen durch Fortbildungen im Bereich Arbeitsschutz, Erste Hilfe und Brandschutz
- Hohe Kommunikationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und Institutionen
- Hohe Beratungskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen im Bereich der Beratung von Lehrkräften im Bereich des Arbeitsschutzes
- Mehrjährige Erfahrung im Bereich der Organisation, Betreuung und Weiterentwicklung des Schulsanitätsdienstes sowie in der Zusammenarbeit mit
- Ausgeprägte Beratungs- und Kooperations- und Teamfähigkeit (nachgewiesen durch die Übernahme entsprechender schulischer Aufgaben)
- Zeitliche Flexibilität
- Eigenständige und strukturierte Wahrnehmung der Aufgabe
- Genderkompetenz
Das Vorliegen der genannten Aufgaben ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Unsere Angebote
Es erwartet Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes.
Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie in den Genuss des LandesTickets Hessen (zunächst bis Ende 2027). Mit diesem haben Sie nicht nur freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit, von montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Hinweise gemäß Einstellungserlass
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente hochzuladen.:
• Anschreiben zur Bewerbung,
• Lebenslauf,
• Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der anderen geforderten Qualifikationen,
• Gegebenenfalls Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (siehe Hinweis 1),
• Detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
• Nachweise über weitere Berufsausbildungen, Zusatzprüfungen usw.,
• Ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und
• Gegebenenfalls Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (siehe Hinweis 2)
Hinweis 1: Personen, die ihre zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen – spätestens bei der Abgabe der Bewerbung – bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), am Staatlichen Schulamt Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Anerkennung der Befähigung für ein Lehramt als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.
Hinweis 2: Lehrkräfte, die bereits als verbeamtete Lehrkräfte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. Lehrkräfte, die in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht verbeamtet), können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.
Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
• Die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
• Bei selbstständigen Schulen und OStR-Verfahren: Schulleiterin bzw. Schulleiter der ausschreibenden Schulen
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle