Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) an der Georg-Büchner-Schule in Darmstadt
Georg-Büchner-Schule Darmstadt (64285)
Die Anzeige
- Bewerbungsfrist
- 30.11.2026
- Vergütung
- A14
- Vertrag
- Unbefristet
Über uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Ihre Aufgaben
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen“ in der jeweils geltenden Fassung.
Aufgaben- und Tätigkeitsprofil
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben der o.g. Stelle wahrzunehmen:
- Weiterentwicklung des Inklusionskonzept unter dem Aspekt psychosozialer Unterstützung der Schulgemeinde, zur Verzahnung von Inklusion und Schulseelsorge, um eine Kultur der Anerkennung und Zugehörigkeit für alle Mitglieder der Schulgemeinde zu fördern
- Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der inklusiv ausgerichteten Schulseelsorge zur Förderung von Teilhabe, Zugehörigkeit und psychosozialer Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, insbesondere in herausfordernden Lebens- und Krisensituationen
- Unterstützung der Klassen- und Fachlehrkräfte bei der alltäglichen Umsetzung der inklusiven Beschulung, sowie Beratung der Klassen- und Fahrlehrkräfte bei der Erstellung von Förderplänen und der Umsetzung von Nachteilsausgleichen
- Mitwirkung bei Präventions-, Schutz- und Krisenkonzepten der Schule
- Vorbereitung und Teilnahme von Förderausschüssen
- Zusammenarbeit mit dem rBFZ und üBFZ
- Unterstützung der Schulleitung und der Lehrkräfte bei Beratungsgesprächen mit Sorgeberechtigten
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien mit mind. zwei Fächern, die an der Schule unterrichtet werden
- Bewährung im bisherigen Statusamt
- Eine abgeschlossene, anerkannte Qualifizierung im Bereich Schulseelsorge
- Erfahrung in der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams
- Erfahrung in der Steuerung von Prozessabläufen
- Ausgeprägte Erfahrungen in der inklusiven Beschulung am Gymnasium
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern
- Hohe Innovationsfähigkeit und Initiative
- Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Ausgeprägte Zuverlässigkeit
- Hohes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- Sehr gute Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Ausgeprägte Konfliktfähigkeit
- Hohe Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
- Genderkompetenz
Unsere Angebote
Allgemeine Hinweise
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.