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Sozialpädagoge/-in BÜA (m/w/d) an der Erasmus-Kittler-Schule

Erasmus-Kittler-Schule Darmstadt (64295)

Befristeter Vertrag Vollzeit permanent
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Die Anzeige

Bewerbungsfrist
26.11.2026
Vergütung
TV-H
Vertrag
Befristet

Über uns

Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Ziel der Arbeit im Kultusministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern.

Ihre Aufgaben

Projektbeschreibung und Projektzeitraum

Ein Ziel der „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung – BÜA“ ist es u.a. die Schülerinnen und Schüler, die sich im Übergang Schule – Beruf befinden, optimal zu begleiten und individuell zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden, eine umfangreiche Berufsorientierung verbunden mit betrieblichen Phasen sowie eine gezielte individuelle Förderung in den allgemeinbildenden Fächern erfolgen. Darüber hinaus ist der Erwerb von Schulabschlüssen (qualifizierender) Hauptschulabschluss / Mittlerer Abschluss möglich.

Zur Weiterentwicklung des Schulversuchs BÜA wird das Hessische Kultusministerium den an BÜA teilnehmenden Schulen 0,2 Stellen Sozialpädagogik je Profilgruppe (Stufe I), befristet auf den Schulversuchszeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2027, zuweisen. Damit wird den Schulen die Möglichkeit gegeben, entsprechendes Personal nach Ausschreibung und Auswahl befristet einzustellen.
(s. ABl. Nr. 10/20 S. 609 – 612)

Die im Folgenden beschrieben Aufgaben und Anforderungen beziehen sich auf das zuvor Genannte.

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben der o.g. Stelle wahrzunehmen:
• Unterstützung von einzelnen Lehrkräften insbesondere die Profilgruppenlehrkräfte in den Klassen 10 der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (z.B. Führen von und Unterstützung bei Gesprächen mit Erziehungsberechtigten; Sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung von Einzeldiagnostik der Lehrkraft)
• Unterstützung von Lehrkräfteteams in den Klassen 10 der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (z.B. Hilfe im Umgang mit hohen Fehlzeiten von Schülern und Schülerinnen)
• Beratung (z.B. Beratung von Eltern in Erziehungsfragen oder aber auch Betreuerinnen und Betreuer; Beratung von Schülerinnen und Schülern; Unterstützung bei der Entwicklung guter Schulkultur)
• Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit in den Klassen 10 der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (z.B. bei Unterrichtsstörungen- Reflexion des eigenen Verhaltens der Schüler*innen in solchen Situationen mit dem Ziel zur Teilnahme am regulären Unterricht)
• Inner- und außerschulische Vernetzung (z.B. Kooperation mit Eltern/ Betreuerinnen/Betreuer; Übergangsmanagement, Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen, etc.)
• Offene Angebote für alle Schüler und Schülerinnen in den Klassen 10 der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (z.B. Angebote zur individuellen Förderung fachlicher oder sozialer Kompetenzen; psychosoziale Beratung; Bewerbungstraining: Projekte in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule)

Unsere Anforderungen

Zwingende Voraussetzungen:
Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik oder ein vergleichbarer Abschluss (Diplom-Sozialarbeiter/-in, Diplom-Sozialpädagogin/ Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge oder vergleichbarer Masterabschluss mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit)

Wünschenswert:

  • Bereits erfolgte intensive Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Einschlägige Erfahrungen in der Sucht- und Drogenpräventionsarbeit, für Jugendliche und junge Erwachsenen
  • Erfolgreiche Tätigkeit in inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit
  • Bereits geleistete Arbeit im asylrechtlichen Bereich sowie im Umgang mit traumatisierten Menschen
  • Hohe Gesprächsführungskompetenz
  • Nachgewiesene Kompetenzen in der reflexiven Arbeit in multiprofessionellen Teams
  • Kenntnisse in der Krisenintervention, Konfliktbearbeitung und Deeskalation
  • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Schulen, Beratungsstellen, Suchthilfe und psychosozialen Diensten

    Unsere Angebote

    Entgeltgruppe: ausbildungsangemessen

    Allgemeine Hinweise

    Alle im Anforderungsprofil benannten Aspekte sind durch entsprechende Nachweise zu belegen (z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder Arbeitszeugnisse).

    Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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