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Technik & Ingenieurwesen

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Unternehmen dabei, Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, und sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben.

15 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Fachkraft für Arbeitssicherheit verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.700 € 4.200 € 4.750 € 50.400 €
Mit Berufserfahrung 4.300 € 4.900 € 5.550 € 58.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 5.000 € 5.800 € 6.700 € 69.600 €

Einen eigenen Tarif gibt es nicht; die Eingruppierung folgt dem Branchentarif des Arbeitgebers, etwa dem IG-Metall-ERA in der Industrie oder TVöD E9c bis E12 im öffentlichen Dienst, und liegt bei Ingenieuren höher als bei Technikern und Meistern. Die Spanne entsteht durch Grundqualifikation, Zahl der betreuten Standorte und Unternehmensgröße.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen – als eigene Mitarbeiterin oder eigenen Mitarbeiter oder als externen Dienstleister. Ihr Umfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die Einsatzzeiten nach Betriebsgröße und Gefährdung festlegt. Die Fachkraft ist dabei Beraterin der Unternehmensleitung, nicht Weisungsbefugte: Sie ermittelt Gefährdungen, schlägt Maßnahmen vor und überprüft ihre Wirksamkeit, verantwortlich für die Umsetzung bleibt der Arbeitgeber.

Der Alltag ist eine Mischung aus Begehungen und Schreibtisch. Draußen: Arbeitsplätze in Produktion, Lager oder Baustelle ansehen, mit Beschäftigten und Vorgesetzten sprechen, Maschinen, Verkehrswege und den Umgang mit Gefahrstoffen beurteilen, nach einem Unfall den Hergang aufnehmen. Drinnen: Gefährdungsbeurteilungen erstellen und fortschreiben, Betriebsanweisungen prüfen, Unterweisungen vorbereiten, den Arbeitsschutzausschuss mitgestalten und mit Betriebsarzt, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten und Berufsgenossenschaft zusammenarbeiten.

In diesem Bestand suchen ein Lebensmittel-Lieferdienst mit mehreren Logistikstandorten, ein Motoren- und Antriebshersteller und ein Baukonzern; einzelne Stellen sind remote oder für ein Bundesland ausgeschrieben, was auf die Betreuung mehrerer Standorte hindeutet. Das ist typisch für den Beruf: In größeren Unternehmen betreut eine Fachkraft oft mehrere Werke oder Niederlassungen, bei überbetrieblichen Diensten sind es viele kleine Kunden an einem Tag.

Der Beruf verlangt Fachwissen aus Technik und Recht und zugleich Überzeugungskraft, denn Arbeitsschutz kostet Zeit und Geld und wird im Betrieb nicht immer mit Begeisterung aufgenommen. Wer Produktionsabläufe aus eigener Erfahrung kennt, hat es leichter, ernst genommen zu werden. Die Nachfrage ist stabil, weil die Pflicht zur Bestellung gesetzlich verankert ist und die Themen wachsen – psychische Belastung, mobile Arbeit und neue Technologien gehören inzwischen zur Gefährdungsbeurteilung.

Aufgaben

  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen, fortschreiben und dokumentieren
  • Arbeitsplätze, Anlagen und Baustellen begehen und Mängel aufnehmen
  • Unternehmensleitung und Führungskräfte zu Schutzmaßnahmen beraten
  • Unfälle und Beinaheunfälle untersuchen und Ursachen auswerten
  • Unterweisungen und Schulungen vorbereiten und durchführen
  • Den Arbeitsschutzausschuss mitgestalten und Sicherheitsbeauftragte betreuen
  • Mit Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft und Behörden zusammenarbeiten

Voraussetzungen

  • Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister, alternativ gleichwertige Berufserfahrung
  • Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV-Grundsätzen
  • Kenntnisse des Arbeitsschutzrechts, der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung
  • Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit gegenüber allen Hierarchieebenen
  • Reisebereitschaft bei Betreuung mehrerer Standorte
  • Führerschein Klasse B

Wo man arbeitet

  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Bau- und Handwerksunternehmen
  • Logistik- und Handelsunternehmen
  • Überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste
  • Krankenhäuser und öffentliche Verwaltungen
  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Der Weg in den Beruf

Voraussetzung ist eine Qualifikation als Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister; in Ausnahmefällen genügt eine gleichwertige Qualifikation mit Berufserfahrung. Darauf folgt die sicherheitstechnische Fachkunde in einem mehrmonatigen, in Präsenz- und Selbstlernphasen gegliederten Lehrgang, angeboten von Berufsgenossenschaften und zugelassenen Bildungsträgern, mit anschließender Praktikumsphase. Für Hochschulabsolventen gibt es zudem Studiengänge in Sicherheitstechnik, die direkt in den Beruf führen.

Offene Stellen als Fachkraft für Arbeitssicherheit

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