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Gehalt

Tarifvertrag verstehen: Entgeltgruppe, Stufe, und was daraus folgt

Ein Tarifverweis in der Anzeige ist die einzige Gehaltsangabe, die Sie vor dem Gespräch nachrechnen können. Wie Entgeltgruppe und Stufe zusammenwirken und wer überhaupt gebunden ist.

8 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Von den rund 5.850 Anzeigen auf diesem Portal nennen 35 einen konkreten Betrag. 214 schreiben stattdessen "attraktive Vergütung" oder etwas sehr Ähnliches — die Formulierung steht also gut sechsmal so oft da wie eine Zahl. Belastbar ist eine dritte, kleine Gruppe: rund 29 Anzeigen verweisen auf einen Tarifvertrag. Hinter diesem Verweis steht eine Tabelle, die jeder nachlesen kann, und das macht ihn wertvoller als jedes Adjektiv.

Was ein Tarifvertrag ist und welche Arten es gibt

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband (§ 1 TVG). Er enthält zwei Teile: schuldrechtliche Pflichten der Vertragsparteien untereinander und — für Sie entscheidend — Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Drei Bauformen kommen in Anzeigen vor. Der Flächen- oder Verbandstarifvertrag gilt für eine Branche in einem Gebiet, etwa für die Metall- und Elektroindustrie eines Bundeslandes. Der Haus- oder Firmentarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen geschlossen; er kann besser oder schlechter sein als der Flächentarif der Branche. Und im öffentlichen Sektor gibt es die großen Werke: den TVöD für Bund und Kommunen, den TV-L für die Länder, daneben Sonderwerke etwa für Ärztinnen und Ärzte.

Fast immer ist ein Tarifwerk in mehrere Verträge zerlegt. Der Manteltarifvertrag regelt Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und Zuschläge und läuft oft Jahre unverändert. Der Entgelttarifvertrag enthält die Tabellen und wird häufiger neu verhandelt, typisch mit Laufzeiten zwischen zwölf und dreißig Monaten. Wenn Sie eine Tabelle nachschlagen, prüfen Sie deshalb immer das Datum darüber und wann die nächste Stufe der Erhöhung greift.

Wer daran gebunden ist

Der häufigste Irrtum: dass ein Tarifvertrag automatisch für alle gilt, die in der Branche arbeiten. Das ist nicht so. § 3 Abs. 1 TVG verlangt beiderseitige Tarifbindung — der Arbeitgeber muss Mitglied im Verband sein oder selbst Vertragspartei, und Sie müssen Mitglied der Gewerkschaft sein. Dann gelten die Normen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend, also ohne dass der Arbeitsvertrag sie erwähnen müsste.

Der zweite Weg ist die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG. Das Bundesarbeitsministerium erklärt einen Tarifvertrag für eine ganze Branche für verbindlich, unabhängig von Mitgliedschaften. Das kommt vor, ist aber selten und betrifft vor allem Branchen mit starkem Preisdruck, etwa das Bauhauptgewerbe und die Gebäudereinigung.

Der dritte Weg ist in der Praxis der wichtigste: die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel. Im Arbeitsvertrag steht ein Satz wie "Es gelten die Bestimmungen des TVöD in der jeweils geltenden Fassung". Damit gilt der Tarif kraft Vertrag, auch wenn Sie nicht in der Gewerkschaft sind. Achten Sie auf den Zusatz "in der jeweils geltenden Fassung" — das ist eine dynamische Bezugnahme, künftige Erhöhungen kommen bei Ihnen an. Fehlt er und steht dort ein Datum, ist die Bezugnahme statisch und Ihr Entgelt friert auf dem Stand dieses Tages ein. Das gehört zu den Stellen, die man vor der Unterschrift liest, nicht danach; mehr dazu im Text über den Arbeitsvertrag.

Zwei Sonderfälle noch. Tritt der Arbeitgeber aus dem Verband aus, bleibt er nach § 3 Abs. 3 TVG an den laufenden Tarifvertrag gebunden, bis dieser endet. Und nach § 4 Abs. 5 TVG wirken die Normen nach dem Ablauf weiter, bis eine andere Abmachung sie ersetzt. Außerdem gilt das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG: Eine einzelvertragliche Regelung, die für Sie besser ist als der Tarif, bleibt wirksam. Eine schlechtere nicht.

Entgeltgruppe: was Sie tun

Die Entgeltgruppe hängt an der Tätigkeit, nicht an Ihrer Person und nicht an Ihrem Abschluss. In der Entgeltordnung stehen Tätigkeitsmerkmale, und Ihre Aufgaben werden ihnen zugeordnet. Der TVöD kennt die Gruppen 1 bis 15, wobei mehrere davon in Untergruppen wie 9a, 9b und 9c zerfallen — und genau zwischen 9a und 9b liegen mehrere hundert Euro im Monat.

Wichtig ist der rechtliche Charakter dieser Zuordnung: Eingruppierung ist Rechtsanwendung, kein Ermessen. Wenn Ihre Tätigkeit die Merkmale einer höheren Gruppe erfüllt, steht Ihnen diese Gruppe zu, auch wenn im Vertrag etwas anderes steht. Das ist der Grund, warum sich eine Korrektur später durchsetzen lässt, während sich über den Tabellenwert selbst nicht verhandeln lässt. Für die Prüfung zählt die tatsächliche Aufgabenbeschreibung, nicht der Stellentitel in der Anzeige.

Stufe: wie lange Sie es tun

Innerhalb der Entgeltgruppe bestimmt die Stufe den Betrag. TVöD und TV-L kennen sechs Stufen, und die Laufzeiten sind gestaffelt: ein Jahr von Stufe 1 nach 2, dann zwei, drei, vier und fünf Jahre. Von Stufe 1 bis Stufe 6 sind es also fünfzehn Jahre in derselben Entgeltgruppe. Deshalb heißt das im Tarifjargon Erfahrungsstufe: Sie bezahlt Zeit in dieser Tätigkeit, nicht Leistung.

Bei der Einstellung entscheidet § 16 TVöD beziehungsweise § 16 TV-L. Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnen Sie in Stufe 1. Bringen Sie mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung mit, werden diese Zeiten angerechnet. Und dann kommt der Satz, der den Unterschied macht: Zur Deckung des Personalbedarfs können Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht einschlägig sind. Diese "förderlichen Zeiten" liegen im Ermessen des Arbeitgebers — sie sind der eigentliche Verhandlungsgegenstand im öffentlichen Dienst. Wer dort über Geld spricht, spricht über die Stufe und über förderliche Zeiten, nicht über den Tabellenwert. Wie man das Gespräch aufbaut, steht im Text über das Gehaltsgespräch.

Bringen Sie die Nachweise mit. Arbeitszeugnisse, Vertragskopien und eine Aufstellung der Monate sind hier kein Beiwerk, sondern die Grundlage der Entscheidung.

Was zum Tabellenwert dazukommt

Der Wert in der Tabelle ist das Monatsentgelt, nicht das Jahresgehalt. Dazu kommen mehrere Posten:

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt; ihr Prozentsatz ist nach Entgeltgruppen gestaffelt und in Bund und Kommunen unterschiedlich hoch. Bei der Umrechnung auf ein Jahresbrutto ist sie der größte Einzelposten.

Zulagen hängen an der Funktion oder am Arbeitsplatz, Zuschläge an der Lage der Arbeitszeit. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben innerhalb der Grenzen des § 3b EStG steuer- und sozialabgabenfrei, was sie netto überproportional wirksam macht. Welche Posten es gibt und wie sie gerechnet werden, steht im Text über Zuschläge und Zulagen.

Hinzu kommen die betriebliche Zusatzversorgung — im öffentlichen Dienst über VBL oder eine kommunale Zusatzkasse — und gegebenenfalls vermögenswirksame Leistungen. Und ein Punkt, der beim Vergleich zweier Angebote oft untergeht: Die Wochenarbeitszeit unterscheidet sich zwischen Tarifwerken und teils zwischen West und Ost. Vergleichbar werden zwei Monatsentgelte erst, wenn Sie beide durch die jeweilige Wochenarbeitszeit teilen. Was von der Summe auf dem Konto ankommt, zeigt die Lohnabrechnung.

Wo die Tabellen stehen

Entgelttabellen sind öffentlich. Sie finden sie bei den Gewerkschaften, die sie ausgehandelt haben, bei den Arbeitgeberverbänden — für den TVöD bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und beim Bundesinnenministerium, für den TV-L bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder — und gebündelt im Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts.

Für den Tarifvertrag Ihres eigenen Arbeitgebers gilt zusätzlich § 8 TVG: Die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Sie dürfen also verlangen, sie zu sehen. Bei einem Haustarifvertrag ist das oft der einzige Weg, weil dieser Vertrag nicht im Netz steht.

Was Sie mit der Angabe in der Anzeige machen

Steht in der Anzeige "Vergütung nach TVöD, Entgeltgruppe 9a", dann können Sie vor dem ersten Gespräch den Tabellenwert nachschlagen, Ihre voraussichtliche Stufe abschätzen, die Jahressonderzahlung dazurechnen und mit einer konkreten Frage in den Termin gehen: Welche Stufe ist vorgesehen, und welche meiner Vorbeschäftigungen werden als förderliche Zeiten anerkannt? Das ist eine Frage nach einer Entscheidung, nicht nach einer Gefälligkeit.

Steht dort nur "attraktive Vergütung", wissen Sie nichts. Fragen Sie dann früh und nüchtern: Gilt ein Tarifvertrag, welcher, und mit welcher Entgeltgruppe ist die Stelle bewertet? Wird kein Tarif angewandt, bleibt als Untergrenze der gesetzliche Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro je Stunde. Das ist eine Untergrenze und kein Orientierungswert.

Auf mittlere Sicht wird sich an dieser Auskunftslage etwas ändern. Die EU-Richtlinie 2023/970 über Lohntransparenz war bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen; sie verlangt, dass Bewerberinnen und Bewerber das Einstiegsentgelt oder die Entgeltspanne erfahren, bevor das Gespräch stattfindet, und untersagt die Frage nach dem bisherigen Verdienst. In welchem Umfang das in Deutschland bereits greift, hängt am Umsetzungsgesetz und an Übergangsfristen; der aktuelle Stand des Auskunftsanspruchs steht im Text über Entgelttransparenz. Wer gezielt nach Anzeigen sucht, die einen Tarif nennen, kommt über die Suche nach TVöD am schnellsten hin; im Berufsfeld Verwaltung ist die Quote solcher Anzeigen am höchsten.

Ein Hinweis zum Schluss: Dieser Text erklärt die Systematik, er ist keine Rechtsberatung. Ob eine bestimmte Tätigkeit eine bestimmte Entgeltgruppe erfüllt, ist regelmäßig Streitgegenstand vor den Arbeitsgerichten. Bei einer konkreten Eingruppierungsfrage helfen der Betriebs- oder Personalrat, die Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter.

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