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Finanzen & Controlling

Generationenmanager

Generationenmanager beraten in Banken und Sparkassen vermögende Kundinnen und Kunden dazu, wie ihr Vermögen zu Lebzeiten und im Erbfall geordnet an die nächste Generation übergeht. Sie verbinden Anlage-, Vorsorge- und Nachfolgeberatung und begleiten Hinterbliebene bei der Abwicklung eines Nachlasses.

3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Generationenmanager verdient

5.600 Euro brutto im Monat sind der mittlere Verdienst mit Berufserfahrung. Über alle Erfahrungsstufen reicht die Spanne von 4.200 bis 8.800 Euro.

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 4.200 € 4.700 € 5.300 € 56.400 €
Mit Berufserfahrung 4.900 € 5.600 € 6.500 € 67.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 6.000 € 7.000 € 8.800 € 84.000 €

Bei Sparkassen gilt der TVöD-S, bei Genossenschaftsbanken der Tarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken, bei privaten und öffentlichen Banken der Tarifvertrag für das private und öffentliche Bankgewerbe; Generationenmanager werden dort oft in den oberen Tarifgruppen oder außertariflich bezahlt. Den größten Unterschied macht der Arbeitgeber: Im Private Banking großer Häuser liegen die Gehälter samt variabler Vergütung deutlich über denen regionaler Institute.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Generationenmanager?

Generationenmanager kümmern sich um die Frage, was mit Geld, Immobilien und Unternehmensanteilen passiert, wenn die Eigentümer älter werden oder sterben. Im Gespräch mit meist älteren, vermögenden Kunden erfassen sie Vermögen, Familienverhältnisse und Wünsche. Daraus entsteht ein Nachfolgekonzept: Schenkungen zu Lebzeiten unter Nutzung der Freibeträge, Vorsorge- und Kontovollmachten, Begünstigungen in Lebensversicherungen, gegebenenfalls eine Stiftung oder die Einbindung eines Testamentsvollstreckers. Oft sitzen Kinder oder Enkel mit am Tisch, denn die Bank möchte auch die Erben als Kunden halten. Rechts- und Steuerberatung im engeren Sinn dürfen Generationenmanager nicht leisten. Sie arbeiten deshalb eng mit Notaren, Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern zusammen und bereiten Fälle für diese vor. Im Todesfall übernehmen sie häufig die Nachlassbearbeitung in der Bank: Konten sperren, Erbscheine prüfen, Vermögen auf die Erben übertragen und den Hinterbliebenen neue Anlagen anbieten.

Wie wird man Generationenmanager?

Eine eigene Ausbildung gibt es nicht. Der übliche Weg führt über eine Ausbildung zur Bankkauffrau oder zum Bankkaufmann und mehrere Jahre in der Privatkunden- oder Vermögensberatung. Darauf folgt eine berufsbegleitende Weiterbildung, etwa zum zertifizierten Generationenberater (IHK), zum Fachberater für Vermögensnachfolge oder zum Certified Estate Planner. Sparkassen und Genossenschaftsbanken bieten über ihre Akademien eigene Lehrgänge an. Ein Studium der Betriebswirtschaft oder ein Abschluss als Bankfachwirt oder Bankbetriebswirt erleichtert den Wechsel in diese Rolle. Quereinsteiger aus Steuerberatung, Versicherungswirtschaft oder Notariat haben Chancen, brauchen aber die für Anlageberatung vorgeschriebene Sachkunde nach Wertpapierhandelsgesetz.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit verlangt ein breites Fachwissen in Erbrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Vorsorgerecht und Geldanlage, das sich mit jeder Gesetzesänderung verschiebt. Ebenso wichtig ist Gesprächsführung: Viele Kunden schieben das Thema Tod vor sich her, Familien streiten über Pflichtteile oder Unternehmensnachfolge, Hinterbliebene kommen kurz nach einem Trauerfall in die Filiale. Das ist emotional belastend und verlangt Geduld und Diskretion. Hinzu kommt der Vertriebsdruck, der in Banken üblich ist: Auch Nachfolgeberatung soll Erträge bringen, etwa durch Anlageprodukte oder Versicherungen, was zu Zielkonflikten mit dem Interesse der Kunden führen kann. Die Arbeitszeiten sind überwiegend regulär, Termine am späten Nachmittag oder bei Kunden zu Hause kommen aber vor. Die Haftung für fehlerhafte Beratung und die Dokumentationspflichten sind erheblich.

Aussichten

In Deutschland werden in den kommenden Jahren sehr große Vermögen vererbt, weil die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen. Banken und Sparkassen bauen deshalb Stellen in diesem Bereich auf, weil sie mit jedem Erbfall Einlagen an andere Institute verlieren können. Die Zahl der Positionen bleibt trotzdem überschaubar, und sie gehen fast immer an erfahrene Beraterinnen und Berater aus dem eigenen Haus. Entwicklungswege führen in die Leitung eines Kompetenzcenters für Vermögensnachfolge, ins Private Banking, in Stiftungsmanagement und Testamentsvollstreckung oder in eine selbstständige Tätigkeit als Honorarberater.

Aufgaben

  • Vermögen, Familienverhältnisse und Nachfolgewünsche von Kunden erfassen
  • Nachfolgekonzepte mit Schenkungen, Vollmachten und Begünstigungen ausarbeiten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer überschlägig berechnen
  • Familiengespräche mit Eltern, Kindern und Enkeln moderieren
  • Fälle mit Notaren, Erbrechtsanwälten und Steuerberatern abstimmen
  • Nachlässe in der Bank abwickeln und Erbnachweise prüfen
  • Erben zu Anlage und Verwendung des geerbten Vermögens beraten
  • Beratungsgespräche nach regulatorischen Vorgaben dokumentieren

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Bankkaufmann oder Bankkauffrau oder ein wirtschaftswissenschaftliches Studium
  • Mehrjährige Erfahrung in der Privatkunden- oder Vermögensberatung
  • Weiterbildung in Generationenberatung oder Vermögensnachfolge
  • Sachkundenachweis für die Anlageberatung
  • Kenntnisse in Erbrecht, Steuerrecht und Vorsorgerecht
  • Einfühlungsvermögen, Diskretion und Sicherheit in schwierigen Gesprächen

Wo man arbeitet

  • Sparkassen
  • Volks- und Raiffeisenbanken
  • Privatbanken und Großbanken im Private Banking
  • Vermögensverwaltungen und Family Offices
  • Stiftungsverwaltungen von Banken

Der Weg in den Beruf

Üblich ist eine dreijährige Ausbildung zum Bankkaufmann oder zur Bankkauffrau, gefolgt von mehreren Jahren in der Kundenberatung. Danach qualifiziert eine berufsbegleitende Weiterbildung von einigen Monaten bis etwa einem Jahr, zum Beispiel zum zertifizierten Generationenberater (IHK) oder zum Certified Estate Planner, für die Rolle.

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