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Bewerbung

Bewerbung über Bewerberportale: was dort anders läuft

Große Arbeitgeber nehmen Bewerbungen über ein eigenes Portal an, nicht per E-Mail. Was die Software aus Ihren Unterlagen liest und welche Angaben dort wirklich zählen.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Bei kleinen Betrieben landet die Bewerbung in einem Postfach. Ab einer bestimmten Größe landet sie in einer Datenbank, und dazwischen liegt mehr als ein Umweg. Wer den Unterschied kennt, füllt die Felder anders aus.

Was ein Bewerbermanagementsystem ist

Ein Bewerbermanagementsystem, oft ATS für Applicant Tracking System, ist eine Datenbank mit Formular davor. Jede Bewerbung wird zu einem Datensatz mit festen Feldern: Name, Kontakt, Ausschreibung, Verfügbarkeit, Qualifikationen, angehängte Dateien, Bearbeitungsstand.

Der Grund ist nicht Bequemlichkeit, sondern Nachvollziehbarkeit. Ein Arbeitgeber mit mehreren hundert Ausschreibungen muss wissen, wer welche Unterlagen wann geschickt hat und wer sie gesehen hat. Dazu kommt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Wird eine Absage später beanstandet, muss der Arbeitgeber den Ablauf belegen können. Ein Postfach leistet das nicht, eine Datenbank schon.

Für Sie heißt das: Es gibt keine freie Fläche mehr, auf der Sie sich darstellen. Es gibt Felder. Und es gibt eine Vorprüfung, die oft maschinell beginnt.

Strukturierte Felder statt freier Text

In einem Portal beantworten Sie zuerst Fragen, die eine E-Mail nie gestellt hätte. Frühester Eintrittstermin. Gewünschte Wochenstunden. Führerschein Klasse B, ja oder nein. Bereitschaft zu Schichtarbeit. Bei Ausbildungsstellen der letzte Schulabschluss samt Note in zwei oder drei Fächern.

Diese Felder sind filterbar. Eine Recruiterin, die 180 Eingänge auf eine Servicetechnikerstelle sortiert, filtert nach Wohnort und Führerschein, bevor sie eine einzige Datei öffnet. Ein Häkchen an der falschen Stelle wiegt hier schwerer als ein Absatz im Anschreiben. Pflichtfelder sind deshalb vollständig auszufüllen, auch wenn dieselbe Angabe schon im Lebenslauf steht. Eine leere Zeile ist für den Filter keine Antwort, sondern ein Ausschluss.

Vor den Feldern steht meist ein Konto. Das ist lästig und hat einen praktischen Vorteil: Sie können den Vorgang speichern und später fortsetzen, und Sie sehen Ihre laufenden Bewerbungen an einer Stelle. Zwei Vorsichtsmaßnahmen lohnen sich. Legen Sie längere Texte zuerst in einem Editor an und fügen Sie sie dann ein, weil viele Formulare nach 20 oder 30 Minuten ohne Aktivität die Sitzung beenden und den Inhalt verlieren. Und verwenden Sie eine Mailadresse, die Sie täglich lesen und die nach Ihrem Namen aufgebaut ist, denn sie ist der Schlüssel, über den das System alle Ihre Datensätze verknüpft.

Freitextfelder gibt es weiterhin, meist eines mit Zeichenbegrenzung, häufig zwischen 1.000 und 4.000 Zeichen. Das ist der Platz für das, was ein Anschreiben leisten soll, nur kürzer und ohne Briefform. Anrede und Grußformel können Sie sich sparen, die Begründung nicht.

Wenn die Maschine Ihren Lebenslauf liest

Die meisten Systeme lesen das hochgeladene PDF aus und füllen damit Felder vor. Dieses Parsing funktioniert bei einem schlicht aufgebauten Dokument gut und bei einem gestalteten schlecht. Typische Fehlerquellen:

Zweispaltige Layouts werden zeilenweise gelesen, sodass die linke und die rechte Spalte ineinander laufen. Tabellen verlieren ihre Zellgrenzen, aus einem Zeitraum wird eine Ziffernfolge. Inhalte in Kopf- und Fußzeilen werden oft ganz übersprungen, gerade der Name. Grafische Elemente wie Zeitleisten oder Kompetenzbalken ergeben keinen Text. Und ein Lebenslauf, der als Bild in ein PDF gelegt wurde, etwa gescannt oder aus einem Grafikprogramm exportiert, enthält für die Software überhaupt keine Buchstaben.

Praktische Folge: Für Portale ist die einspaltige Variante die sichere. Klartextüberschriften statt Symbolen, Zeiträume als "03/2022 bis 08/2024", Arbeitgeber und Position in getrennten Zeilen, keine Textfelder über Spalten hinweg. Der Artikel zum Aufbau des Lebenslaufs beschreibt die Reihenfolge; für ein Portal gilt sie unverändert, nur die Gestaltung fällt weg. Nach dem Upload zeigen viele Systeme die erkannten Daten zur Korrektur an. Lesen Sie diese Seite. Sie ist das, was der Arbeitgeber zuerst sieht.

Bei Formaten und Größen sind Portale unnachgiebig. Üblich sind PDF, oft auch DOCX und JPG, mit einer Obergrenze je Datei und einer für die Bewerbung insgesamt, häufig zwischen 5 und 10 Megabyte. Scans mit 600 dpi sprengen das. 150 dpi genügen für Zeugnisse. Dateinamen ohne Umlaute, ohne Leerzeichen und mit Ihrem Namen darin erleichtern die Zuordnung: "Mustermann-Lebenslauf.pdf" ist brauchbar, "Scan0007.pdf" nicht.

Der Status und was er nicht verrät

Nach dem Absenden sehen Sie meist einen Bearbeitungsstand: eingegangen, in Prüfung, in Auswahl, abgeschlossen. Diese Anzeige ist ein internes Arbeitsfeld, kein Signal an Sie. "In Prüfung" kann bedeuten, dass jemand Ihre Unterlagen gerade liest, oder dass der Datensatz seit drei Wochen unangetastet liegt, weil die Fachabteilung nicht antwortet. Ein Wechsel auf "abgeschlossen" kann die Absage sein oder die Besetzung mit einer anderen Person, ohne dass eine Nachricht folgt.

Ein Status ersetzt daher keine Nachfrage. Sinnvoll ist sie nach etwa zwei bis drei Wochen, telefonisch bei der im Portal genannten Kontaktperson und nicht über das Formular, das keinen Rückkanal hat; wie das ohne Drängeln geht, steht im Artikel zum Nachfassen nach der Bewerbung.

Zwei Dinge sind im Portal dagegen zuverlässig. Erstens das Eingangsdatum, das Sie in der Bestätigungsmail schwarz auf weiß haben. Zweitens Ihr Profil: Die meisten Systeme erlauben, es zu ergänzen, solange das Verfahren läuft. Ein nachgereichtes Zeugnis gehört dorthin und nicht in eine zweite Bewerbung.

Mehrfachbewerbungen beim selben Arbeitgeber

Ein Profil, mehrere Ausschreibungen: Das ist in Portalen vorgesehen und bei großen Arbeitgebern normal. Zwei Bewerbungen auf zwei verschiedene Standorte derselben Kette sind kein Fehler, solange beide Stellen tatsächlich passen. Sichtbar ist das intern ohnehin, weil die Datensätze über Ihre Mailadresse verknüpft sind.

Grenzen gibt es zwei. Dieselbe Ausschreibung zweimal zu beschicken, wirkt unsortiert und wird von manchen Systemen direkt abgewiesen. Und fünf gleichzeitige Bewerbungen auf fünf sehr unterschiedliche Rollen im selben Haus lesen sich als Beliebigkeit. Bei einem Wechsel im eigenen Unternehmen laufen die Regeln teils anders, dazu der Artikel zur internen Bewerbung.

Datenschutz, Aufbewahrung und Talentpool

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 26 BDSG: Sie sind für die Entscheidung über das Arbeitsverhältnis erforderlich. Daraus folgt auch die Grenze. Nach Abschluss des Verfahrens dürfen die Daten nur so lange bleiben, wie ein Grund besteht. In der Praxis sind rund sechs Monate üblich, weil Ansprüche nach § 15 Abs. 4 AGG binnen zwei Monaten geltend gemacht und nach § 61b Abs. 1 ArbGG binnen drei Monaten eingeklagt werden können. Danach ist zu löschen.

Wer Ihre Unterlagen darüber hinaus in einem Talentpool behalten will, braucht eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die erkennen Sie an einem gesonderten Häkchen, oft mit einer Dauer von zwölf oder 24 Monaten. Die Einwilligung ist freiwillig, sie darf die Bewerbung nicht bedingen, und Sie können sie jederzeit widerrufen. Unabhängig davon haben Sie das Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO und den Löschanspruch aus Art. 17 DSGVO, formlos per Mail an die im Portal genannte Datenschutzadresse.

Eine Absage allein durch Software wäre nach Art. 22 DSGVO unzulässig, eine Vorsortierung durch Software mit menschlicher Entscheidung dahinter nicht. Seit dem 2. August 2026 gelten für solche Systeme zusätzlich die Pflichten der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz, die Software zur Personalauswahl als Hochrisiko-Anwendung einordnet (Anhang III Nummer 4). Für Bewerber heißt das vor allem: Sie dürfen erfahren, dass ein solches System eingesetzt wird.

Der unangenehme Teil

Wenn zuerst ein Filter liest, bringt ein sauber ausgefülltes Formular mehr als ein gut formulierter Brief. Das ist kein Argument gegen Sorgfalt im Text, sondern eine Frage der Reihenfolge: Erst die Felder korrekt und vollständig, dann die Begründung, dann das Layout. Wer es umgekehrt macht, schreibt für eine Instanz, die ihn nie zu sehen bekommt. Am Rande der Technik bleibt der Rest des Verfahrens unverändert; bei einem Gespräch im Anschluss gilt, was im Artikel zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch steht.

Zwei Hinweise zu diesem Portal. Bewerbungen laufen hier nicht über uns: Der Link auf einer Anzeige führt zum Arbeitgeber oder zu dessen Portal, dort entstehen Konto und Datensatz, und dort gelten die Datenschutzhinweise des Arbeitgebers. Arbeitgeber mit eigenem Bewerberportal finden sich in allen 16 Berufsfeldern, am dichtesten im größten davon, dem Berufsfeld Handwerk und Produktion. Und ein Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Wenn eine Löschung nicht erfolgt oder eine Auskunft ausbleibt, ist die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes die richtige Adresse.

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